In der Sitzung am
Die Stadt Stadtprozelten erlässt
aufgrund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom
§ 1
§ 3 Abs. 2 der Abgabensatzung zur Friedhofsatzung erhält folgende Fassung:
Die Gebühr für die Benutzung der Aussegnungshalle und/oder
des Leichenhauses beträgt 150,00 €
für die Benutzung des Sektionsraumes 100,00 €
§ 2
§ 4 Abs. 1 der Abgabensatzung zur Friedhofsatzung erhält folgende Fassung:
Die Gebühren für den Erwerb eines Nutzungsrechtes für die Dauer einer Ruhefrist betragen
a) für ein Kindergrab 80,00 €
b) für ein Einzelgrab (eine Grabstelle) 200,00 € für ein Einzelgrab als Tiefgrab (zwei Grabstellen) 400,00 €
c) für ein Doppelgrab (zwei Grabstellen) 400,00 € für ein Doppelgrab als Tiefgrab (vier Grabstellen) 800,00 €
d) für ein Grab an der Kreuzigungsgruppe im Friedhof Stadtprozelten (ausgenommen Urnengräber) 900,00 €
e) für ein Urnengrab (eine Grabstelle) 200,00 € für eine Urnengrab (zwei Grabstellen) 300,00 €
f) für ein Urnengrab im Urnenkreisel 1.000,00 €
§ 3
Die
Satzungsänderung tritt am
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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