Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

In der nichtöffentlichen Sitzung am 08.03.2007 war sich der Stadtrat darüber einig, die Gebühr für gesellige und private Veranstaltungen (Tanzveranstaltungen, Vergnügungsveranstaltungen usw.) für auswärtige Vereine und Gruppen zu verdoppeln, nachdem die Stadthalle aufgrund der, im Vergleich zu anderen Hallen im Umkreis, günstigen Miete regen Zuspruch fand.

 

Auf Anregung von Stadtrat Ruks sollen auch die Gebühren für die Versammlung politischer Parteien auf 100,00 € festgesetzt werden.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt folgende Neufassung der:

 

 

Gebührenordnung für die Stadthalle Stadtprozelten

 

 

I.    Sportliche Nutzung:

Nach Einzelentscheidung durch den Stadtrat

 

 

II.    Kulturelle Veranstaltung ohne Tanz:

(Konzerte, Liederabende, Theateraufführungen)

 

1. Einheimische Vereine und Gruppen pro Tag                                          100,00 €

2. Auswärtige Vereine und Gruppen pro Tag                                              200,00 €

 

Auf Antrag können unter bestimmten Voraussetzungen für

gemeinnützige Veranstaltungen die Nutzungsgebühren teilweise

oder ganz erlassen werden.

 

 

III.    Gesellige oder private Veranstaltungen:

(Tanzveranstaltungen, Gesellschaftsveranstaltungen, Vergnügungs-

veranstaltungen, Heimatabende, Bier/Weinabende)

 

1. Einheimische Vereine und Gruppen pro Tag                                          150,00 €

2. Auswärtige Vereine und Gruppen pro Tag                                              600,00 €

 

 

IV.    Sonstige Veranstaltungen:

(Jagdtrophäen-/Vogel- und Kaninchenzüchter-Schau, sonstige Schauen

ohne Gewinnabsicht)

 

erster Miettag (Grundgebühr)                                                                         100,00 €

je weiterer Tag gem. Nutzungsvertrag                                                             50,00 €

 

Betriebs- oder Personalversammlungen                                                      125,00 €

 

Schuljahresabschluss- und Tanzkursabschlussball                                     150,00 €

 

Versammlungen politischer Parteien                                                            100,00 €

 

 

V.    Sonstige Benutzung (Gemeinschaftsraum im Erdgeschoß:

 

1. Einheimische Vereine, Gruppen und Privatpersonen pro Tag                50,00 €

2. Auswärtige Vereine, Gruppen und Privatpersonen pro Tag                    75,00 €

 

Die Stadt ist berechtigt, die Stellung einer Kaution zu verlangen

 

 

VI.    Sonstige Gebührenfestsetzungen:

 

Anteil an der Rahmenversicherung für Haftpflichtschäden                            15,00 €

 

Pauschale für die Tätigkeiten des Hausmeisters                                          50,00 €

 

 

VII.    Allgemeines:

 

In den Gebühren sind nicht enthalten:

 

1.    Stromkosten

2.    Heizkosten

3.    Wasserkosten

4.    Kanalkosten

5.    Kosten für Fernsprecher (Telefoneinheiten)

6.    GEMA-Gebühren

7.    Ersatzbeschaffung für Inventargegenstände

(Gläser, Geschirr, Garderobenmarken usw.)

 

Diese werden von der Stadt gesondert in Rechnung gestellt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

13

13

0