Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Nach Art. 5 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLkrWG) hat der Gemeinderat einen Wahlleiter und dessen Stellvertreter zu berufen und dem Landratsamt anzuzeigen.

Der Gemeinderat beruft

 

-       den ersten Bürgermeister

-       einen weiteren Bürgermeister

-       einen Stellvertreter

-       ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder

-       eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Verwaltungsgemeinschaft

 

zum Wahlleiter.

Außerdem muss aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen werden.

 

Bei den Kommunalwahlen 2002, 2008 und 2014 waren Bedienstete der VGem. Stadtprozelten zu Gemeindewahlleiter und Stellvertretern berufen.

Mit dieser Verfahrensweise wurden gute Erfahrungen gemacht, weil der Wahlleiter dann vor Ort ist und intern schnell reagieren kann.

 

Die Verwaltung schlägt vor Frau Lea Kroth zur Wahlleiterin und Frau Birgit Tschöp als deren Stellvertretung zu bestellen.

 

Des Weitern ist auch ein Wahllokal zu bestimmt.

 

Bei der Wahl 2014 hat man das Pfarrheim genutzt. Mittlerweile empfiehlt die Verwaltung jedoch das nun vorhandene Bürgerhaus zu nutzen.


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt Frau Lea Kroth zur Wahlleiterin und Frau Birgit Tschöp zu deren Stellvertretung zu bestellen.

 

Als Wahllokal wird das Bürgerhaus festgesetzt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0