Beschluss: Kenntnis genommen

TOP 2 wurde TOP 1 vorgezogen.

 

Herr Dr. Hanauer ging eingangs nochmals auf die Aufgabenstellung ein. Zu untersuchen war, ob es für den Verband erstrebenswert ist die Gemeinde Altenbuch anzuschließen oder nicht. Seinen Berechnungen habe er 3 Fallkonstellationen zu Grunde gelegt:

 

  1. Eigenversorgung des Verbandes
  2. Anschluss der Gemeinde Altenbuch als Vollmitglied
  3. Wasserabgabe an die Gemeinde Altenbuch

 

Er erläuterte dann eingehend die von ihm durchgeführten Berechnungen und fasste abschließend zusammen, dass es keinen wirtschaftlichen Vorteil für den Verband mit sich bringe, wenn die Gemeinde Altenbuch als Vollmitglied hinzukomme. Man könne allenfalls eine Vollmitgliedschaft der Gemeinde Altenbuch als wohlwollend und neutral betrachten. Belegt wurde dies von ihm durch die Ermittlung des zukünftig wirtschaftlich notwendigen Wasserpreises für die möglichen Versorgungsvarianten. Für den von ihm für die Kapitalwertberechnung zu Grunde gelegten Zeitraum von 50 Jahren müsse

 

bei der Variante 1 ein wirtschaftliche notwendiger Wasserpreis von                 0,91 €/m³

erhoben werden.

Bei der Variante 2 würde sich derselbe auf                                                          0,93 €/m³ erhöhen

und am wirtschaftlich vorteilhaftesten wäre die Variante 3 mit einem

Wasserpreis von                                                                                                        0,79 €/m³.

 

Für den Verband bedeutet dies, dass seinerseits kein Handlungsbedarf bestehe, sich um eine Vollmitgliedschaft der Gemeinde Altenbuch zu bemühen. Er habe dem Gemeinderat Altenbuch in seiner Sitzung im April vorgeschlagen, ebenfalls eine Berechnung aus Sicht der Gemeinde Altenbuch durchzuführen.

 

Interessant seien seine Berechnungen auch hinsichtlich der künftigen Gestaltung des Wasserpreises. Er verwies hierzu auf ein Gespräch mit der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle beim Landratsamt Miltenberg und dem Kämmerer der VGem.

 

Dr. Hanauer als auch Kämmerer Freund bestätigten auf Anfrage von Verbandsrat Naun, dass bei den Berechnungen und Betrachtungen ein „Einkauf“ der Gemeinde Altenbuch in den Verband noch nicht eingeflossen ist.

 

Herr Freund führte hierzu weiter aus, dass ein solcher Einkauf nach dem Buchwert des Verbandes zu berechnen sei.

 

Bgm. Weiner schlug vor, dass die Gemeinde Altenbuch ihre Anlagenteile selbst errichtet und dann an den Verband übergibt und so ihren Einstand begleicht.

 

Auf eine weitere Anfrage von Verbandsrat Naun, ob die Gemeinde Altenbuch beim Verband überhaupt wegen einer Mitgliedschaft nachgefragt habe, erklärte Verbandsvorsitzender Haider, dass dies nicht der Fall sei. Der Verband werde seine eingeleitenden Planungen in Bezug auf den Brunnenausbau weiter betreiben. Seiner Meinung nach wäre der Anschluss der Gemeinde Altenbuch seitens des Verbandes mehr als Politikum, denn als wirtschaftlicher Geschichte zu betrachten.

 

Herr Dr. Hanauer informierte noch kurz über die von ihm vorgeschlagene Kooperationslösung mit den betroffenen Landwirten. Für die im Wasserschutzgebiet gelegenen landwirtschaftlich genutzten Grundstücke wird eine sogenannte Nutzungskartierung erstellt. Mit den Landwirten wird dann auf freiwilliger Basis eine Vereinbarung, die jährlich erneuerbar ist, getroffen. Diese Vereinbarung gelte zusätzlich zu der Schutzgebietsverordnung, d.h., dass ohne Vereinbarung eventuelle Auseinandersetzungen über die Verordnung abzuwickeln sind.

 

Von Verbandsvorsitzenden Haider auf einen Infoabend mit den Landwirten angesprochen, erklärte er, dass ein solcher im frühen Herbst stattfinden könne.

 

Bgm. Weiner regte die Aufhebung des Schutzgebietes auf der anderen Seite des Grohberges bei den Versuchsbohrungen in der Nähe des Gußhofes an, da dies erhebliche Bedeutung für den Bau der Ortsrandstraße von Faulbach haben könnte.

 

Hierzu erklärte Herr Dr. Hanauer, dass spätestens bei einer Brunneninstallation an den jetzigen Standorten die Aufhebung des bisherigen Schutzgebietes durchgeführt werden könne.