Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Die Eckdaten des Haushaltes 2007 wurden vom Kämmerer Herr Freund kurz erläutert.

Im Gegensatz zu den vorherigen Ausführungen von Herrn Dr. Hanauer sei eine Erhöhung des Wasserpreises über dessen als wirtschaftlich notwendig ermittelter Zahlen hinaus unumgänglich; da im Gegensatz zu den Wirtschaftlichkeitsberechnungen von Herrn Dr. Hanauer im Rahmen der kameralistischen Buchführung, die Tilgungsleistungen im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden müssen, ist zum Ausgleich des Haushaltes die Erhöhung des Wasserabgabepreises an die Mitgliedsgemeinden von bisher 0,55 €/m³ auf 1,15 €/m³ notwendig.

Nach Abschluss der Brunnenbauarbeiten und dann vorliegenden Echtbetriebskosten rate er an, eine Überprüfung dieses Wasserabgabepreises vorzunehmen.


Der Haushalt wurde in der vorliegenden Fassung letztendlich einstimmig genehmigt.

 

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

 

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe (Landkreis Miltenberg) für das Haushaltsjahr 2007

 

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende H a u s h a l t s s a t z u n g:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im   V e r w a l t u n g s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                              622.800,00 €

 

und

 

im   V e r m ö g e n s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                           1.371.500,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf   1.248.000,00 €   festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1)  B e t r i e b s k o s t e n u m l a g e

 

Die Betriebskostenumlage wird über den jeweiligen Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der Mitgliedsgemeinden erhoben.

 

Der Gebührensatz beträgt vom 01.01.2007 bis 30.06.2007. 0,55 € + 7 % MWST

und vom 01.07.2007 bis 31.12.2007 1,15 € + 7 % MWST.

 

(2)  I n v e s t i t i o n s u m l a g e

 

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf   100.000,00 €   festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2007 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

10

9

9

0