Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 9, Anwesend: 0

Dieser Bauantrag resultiert aus der Feststellung von „Schwarzbauten“. Besagte Gebäude bestehen bereits und wurden bisher nicht genehmigt.

 

Die Planzeichnungen wurden aktualisiert und angepasst. Der Plan wurde neu eingereicht. Das Bauvorhaben wurde bereits im April behandelt und vom Stadtrat abgelehnt.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Kleine Steig“ (WA-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

Die Grundflächenzahlt von 0,4 überschritten. Erlaubt 270 m² - geplant: 340 m². Entspricht 0,503.

Der Sichtschutzzaun wird nicht mehr aufgeführt.

Die Dacheindeckung wird nicht eingehalten – es ist ein Trapezblech vorgesehen (Wellpappen)

 

Es wird beim Landratsamt eine Abweichung von den Abstandsflächen beantragt:

 

Fl.Nr. 1896/24 ist eine Gesamtlänge von 18,00 m überbaut

Fl.Nr. 1896/26 ist eine Gesamtlänge von 12.16 m überbaut

 

Gesetzlich:

 

Die Grundstücksgrenzen werden von 18 m an Fl.Nr. 1896/24 und 12,16 m an der Fl.Nr. 1896/25 angebaut (Verfahrensfrei sind 9 m pro Grundstücksgrenze und insgesamt nicht mehr als 16 m auf allen Grenzen). Zudem liegt keine Abstandsflächenberechnung bzw. Übernahme bei. Sicherlich muss es hier Nachforderungen seitens des LRA geben.

 

Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Der Bauherr begründet die Befreiungen mit: „Der Eigentümer ist Pflanzen- und Vogelliebhaber und benötigt zur Ausübung seines Hobbys diese Flächen.“

 

Der Lageplan ist aus 2017.

 

Stadtrat Johne plädierte dafür, dem Bebauungsplan zukünftig mehr Beachtung zu schenken. Zumal der Bebauungsplan erst kürzlich aktualisiert wurde. Aus seiner Sicht bestünden keine Argumente für eine Abweichung.

 

Auch 2. Bgm. Adamek war für die Einhaltung des Bebauungsplanes.

 

Stadtrat Piplat war der Ansicht, dass man mit Befreiungen den Bebauungsplan unterlaufe und man mit der Bebauungsplanänderung schon die Möglichkeiten erweitert habe. Den Bebauungsplan jetzt schon wieder zu öffnen sprenge den Rahmen.

 

Der Stadtrat erteilt aus städtebaulichen Gründen keine Befreiung. Hinsichtlich der Dacheindeckung sind Wellplatten unzulässig. Eine Verdichtung der Bebauung für Nichtwohnflächen ist nicht erwünscht und entspricht auch nicht dem Charakter des Gebietes.  Weiterhin wird auf die Sitzung am 25.04.2019 verwiesen.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben auf dem Grundstück Eichenstr. 1, 97909 Stadtprozelten zur Genehmigung von bestehenden Nebengebäuden auf dem Grundstück Fl.Nr. 1896/25, Gemarkung Stadtprozelten zu.

 

Bezüglich der Überschreitung der GFZ und der Dacheindeckungen wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.  


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

9

0

9

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.