Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 0

Nach Art. 5 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLkrWG) hat der Stadtrat einen Wahlleiter und dessen Stellvertreter zu berufen und dem Landratsamt anzuzeigen.

Der Stadtrat beruft

 

-       den ersten Bürgermeister

-       einen weiteren Bürgermeister

-       einen Stellvertreter

-       ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder

-       eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Verwaltungsgemeinschaft

 

zum Wahlleiter.

Außerdem muss aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen werden.

 

Bei den Kommunalwahlen 2002, 2008 und 2014 waren Bedienstete der VGem. Stadtprozelten zu Gemeindewahlleiter und Stellvertretern berufen.

Mit dieser Verfahrensweise wurden gute Erfahrungen gemacht, weil der Wahlleiter dann vor Ort ist und intern schnell reagieren kann.

 

Die Verwaltung schlägt vor Herr Eric Jaromin zum Wahlleiter und Frau Regina Wolz als dessen Stellvertretung zu bestellen.

 

Des Weiteren ist auch ein Wahllokal zu bestimmen.

 

Bei der Kommunalwahl 2014 hat man die Stadthalle genutzt. Die letzten Wahlen (Landtagswahl und Bundestagswahl) fanden im alten Rathaus statt.

Da nun das alte Rathaus zur Verfügung steht, schlägt die Verwaltung vor das Untergeschoss als Wahllokal zu berufen.

 

Für Neuenbuch stand das ehemalige Rathaus bei den letzten Wahlen zur Verfügung. Aufgrund der derzeitigen Baumaßnahmen (Sanierung) ist die Benutzung am Wahltag nicht möglich.

Alternativvorschläge wären das FFW Haus in Neuenbuch oder das Kerbe- und Jugendheim in Neuenbuch. Bei beiden Gebäuden ist die Stadt Stadtprozelten Eigentümer.
Platztechnisch sowie im Hinblick auf die Barrierefreiheit empfiehlt sich die Durchführung der Wahl im Kerbe- und Jugendheim.

Die Auszählung erfolgt dann aufgrund des Strichcode-Verfahrens wieder in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft.

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt Herrn Eric Jaromin zum Wahlleiter und Frau Regina Wolz zu dessen Stellvertretung zu bestellen.

Als Wahllokal für Stadtprozelten wird das alte Rathaus festgesetzt.

Für Neuenbuch wird das Kerbe- und Jugendheim als Wahllokal bestimmt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

9

9

0