Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Über die Erneuerung der Straßenbeleuchtung am Bürgerhaus im Bereich der Kirchstraße wurde aufgrund des einstimmigen Beschlusses des Gemeinderates vom 26.04.2018 ein Vertrag mit dem Bayernwerk geschlossen. Die Maßnahme wurde erst 2019 umgesetzt. Die Rechnung beläuft sich auf 21.282,42 €.

 

Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde die Installation der Straßenbeleuchtungsanlage Am Wingert in der Sitzung des Gemeinderates am 24.05.2018. Hierzu waren für das Haushaltsjahr 2018 bereits entsprechende Mittel eingeplant. Die Umsetzung erfolgte jedoch erst im Jahr 2019. Die Rechnung beläuft sich auf 6.349,22 €.

 

Aufgrund des personellen Wechsels in der Kämmerei wurde für beide Maßnahmen versäumt ein Haushaltsansatz für das Jahr 2019 zu bilden. Somit handelt es sich um eine überplanmäßige Ausgabe.

 

Diese sind nach Art. 66 der Gemeindeordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Nach § 8 Abs. 2 c) der Geschäftsordnung der Gemeinde Altenbuch vom 14.05.2014 gehören zu den Aufgaben des Bürgermeisters die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 2.000 € im Einzelfall. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.

 

Die Deckung der Ausgabe ist gewährleistet 2019 u.a. durch den Erhalt der Stabilisierungshilfe in Höhe von 270.000 €.


Der Gemeinderat von Altenbuch genehmigt die überplanmäßige Ausgabe gem. Art. 66 Abs. 1 der Gemeindeordnung für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung Kirchstraße und Am Wingert.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0