Sitzung: 19.12.2019 Stadtrat Stadtprozelten
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0
Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach der Feststellung der Jahresrechnung durch den Stadtrat Stadtprozelten auch die Entlastung zu beschließen.
Nachdem die 1. Bürgermeisterin Claudia Kappes beim Beschluss über die Entlastung im Sinne des Art. 49 GO persönlich beteiligt ist, ist dies vom 2. Bürgermeister durchzuführen.
Der Stadtrat von Stadtprozelten erteilt für die Jahresrechnungen 2012 bis 2015 seine Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
10 |
0 |
Bgmin. Kappes schied gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung aus.