Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 0

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB.

Die Neumühle ist im Flächennutzungsplan nicht dargestellt.

Die Neumühle hat keine Privilegierung und muss deshalb gem. § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Vorhaben) bewertet werden.

 

Hier gilt, es muss die Erschließung gesichert sein, sowie es dürfen keine öffentliche Belange beeinträchtigt werden.

 

Das Bauvorhaben liegt im Naturpark Spessart, in der Nähe einer 20-kv-Leitung, eines Gewässers, einer Kreisstraße.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

 

Der Lageplan ist aus 2018.

 

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung am 28.03.19 behandelt.

 

Mittlerweile hat der Bauherr die Planung angepasst (Rückgang von 5 auf 4 Wohneinheiten, kein DG-Ausbau). Seitens des LRA wurden 2 Wohneinheiten zur Genehmigung in Aussicht gestellt.

 

Zudem wird befürchtet, dass eine Splittersiedlung entstehen könnte.

 

Gemeinderat Herrmann fragte nach einer Geschwindigkeitsbeschränkung an der Einfahrt.
Herr Amend würde eine solche Maßnahme begrüßen, habe aber keine Handhabung, da die MIL35 eine Kreisstraße ist und somit beim Landratsamt Miltenberg die Zuständigkeit bestehe.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben Umbau eines Wohnhauses in 4 Wohneinheiten und Neubau von Balkon mit offenem Treppenhaus, auf dem Grundstück Fl.Nr. 559, Gemarkung Unteraltenbuch, Neumühle 1 zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

9

1