Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0

Durch Auffüllung und Schwarzbau im Hallengebiet Lehmgrube wurden in diesem Zug auch die bereits vorhandenen Hallen im Baugebiet geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass keine Halle dem Bebauungsplan / Baugenehmigung entspricht, d.h. dass sämtliche Hallen Schwarzbauten sind.

 

In Altenbuch sind z.Zt. wieder vermehrte Anhäufungen von illegalen Auffüllungen, Bauten, Feuern zu vermelden.

 

Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Einen Anspruch auf Planung gibt es nicht.

Durch eine Änderung des Bebauungsplanes „Lehmgrube“ kann wieder die Grundlage zu genehmigungsfähigen Hallengebäuden erreicht werden.

 

Die Kosten hierfür können mit Einverständnis der Betroffenen durch städtebaulichen Vertrag übernommen werden. Eine Verpflichtung hierfür gibt es nicht.

 

Es gilt zu entscheiden, ob die Gemeinde eine Änderung des Bebauungsplanes mit Anpassung des Flächennutzungsplanes übernimmt und ob die Kosten auf die Betroffenen weiterverteilt werden sollen.

 

Ansonsten wären die Schwarzbauten nachträglich zu genehmigen (erneuter Bauantrag bzw. bei Nichtgenehmigung zurückzubauen.)

 

Man sollte sich als Gemeinde auch gut überlegen, was für ein Signal man mit dem Umgang mit Schwarzbauten sendet.

 

Offen wäre auch noch eine Anpassung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf den Grüngutplatz.

 

 


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Lehmgrube“  i.d.F.v. 21.07.1989 gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB wie folgt zu ändern:

 

Es ist vorgesehen, die Festsetzungen sowie den Geltungsbereich an die tatsächlichen Gegebenheiten sowie die planerischen Festsetzungen anzupassen.  

 

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen gem. § 3 a UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz).

 

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Altenbuch  die Ziele und Zwecke der Planung erneut öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

 

Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt weiterhin, die Anpassung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 09.04.2015 gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren wie folgt zu ändern:

 

Es ist vorgesehen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lehmgrube“ sowie die Ausweisung des Grüngutplatzes anzupassen.

 

Nach erstellen des Planentwurfes durch das Ing.-Büro Johann & Eck, Erfstr. 31A

63927 Bürgstadt wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

 

 

Mit den Planungsarbeiten wird das Büro Johann & Eck, Erfstr. 31A

63927 Bürgstadt lt. dem Angebot vom 18.10.2019 beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

10

0