Sitzung: 23.01.2020 Stadtrat Stadtprozelten
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 12, Anwesend: 0
Bgmin. Kappes gab die Beschlussvorlage der Verwaltung sowie das Schreiben von Stadtrat Schwind vom 07.11.19 dem Gremium zur Kenntnis:
Mit Schreiben vom 07.11.2019 beantragte Herr Frank Schwind
zwecks Plakatierung anlässlich der Kommunalwahl 2020 vier bis fünf zentrale
Standorte für alle Listen und Kandidaten auszuweisen.
Dies soll sowohl eine ordnungsgemäße Anbringung gewährleisten sowie die Mengen
an Papier und Kunststoff reduzieren.
Grundsätzlich wird für die Plakatierung bei Wahlen nach der Bekanntmachung des
Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 13. Februar 2013 verfahren.
Hiernach dürfen u.a. Parteien für Wahlen sechs Wochen vor dem Wahltermin durch
eine Plakatierung werben. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Plakatwerbung
nicht an amtliche Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen angebracht wird.
Hierdurch wird den Parteien in der Wahlzeit einen relativ freien Spielraum
zugestanden.
Gemäß Art. 28 LStVG können die Gemeinden zum Schutz des Orts- und
Landschaftsbilds oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals durch Verordnung
Anschläge, insbesondere Plakate in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen
beschränken.
Die politischen Parteien und Wählergruppen werden ohnehin mindestens
während der obengenannten sechs Wochen von den Beschränkungen einer Verordnung
nach Art. 28 LStVG befreit werden.
Aus Sicht der Verwaltung wird eine Beschränkung oder Ausweisung bzw.
Zentralisierung als ungeeignet angesehen, da Parteien grundsätzlich in dem oben
genannten Zeitraum hiervon ausgenommen sind. Auch wird darauf hingewiesen, dass
durch die Kreistagswahl auch Parteien ohne Ortsverband von der Befreiung Gebrauch
machen werden. Somit kann ohnehin nicht gewährleistet werden, dass nur
ortsansässige Gruppierungen von eventuell vorgegebenen Plakatierungsstandorten
Gebrauch machen. Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass die Vorgehensweise
in der Vergangenheit sich ohne Zwischenfälle bewährt hat und das
Plakatierungsmaterial der Gruppierungen in der vorgegebenen Frist (2 Wochen)
durch die Gruppierungen selbst entfernt wurden.
Sollte sich das Gremium dennoch für eine Beschränkung aussprechen, müsse
beraten werden wie die Beschränkung gewünscht ist (Plakatierung nur in gewissen
Gebieten, Aufstellung Schaukästen an entsprechenden Standorten, vorhandene Plakatierwände
an den Buswartehäuschen).
Desweitern würde bei dauerhaften Standorten eine Baugenehmigung ab 1m² Werbefläche notwendig werden.
Stadtrat Piplat monierte die Ausdrucksweise der unsachgemäßen
Plakatierung durch die Parteien. Seine Partei habe immer ordentlich plakatiert
und abgebaut. Seiner Ansicht nach, hätte man früher über das Thema beraten
sollen und nicht kurz vor der Wahl. Plakatierung sei Bestandteil des
Wahlkampfes. Er sah zentrale Plakatierungspunkte kritisch, zumal wildes Plakatieren
bzw. außerhalb der vorgegebenen Stellen durch ortsfremde Parteien nicht
ausgeschlossen sei.
Stadtrat Schwind bekräftigte seine Idee und monierte die Verschwendung
von Papier und Kunststoff. Er wolle damit allgemein ein Zeichen setzen.
3. Bgm. Kroth sah das Problem bei den Fremdplakaten bzw. den fehlenden
Zugriff auf dieselben.
Stadträtin Tauchmann sprach sich auch gegen den Vorschlag von Stadtrat
Schwind aus, da sie 4 gezielte Standorte als nicht realistisch ansieht.
Bgmin. Kappes fand den ökologischen Gedanken sinnvoll aber durch den
fehlenden Zugriff auf die Regelungen nicht umsetzbar.
Stadtrat Piplat verwies auf die einzelnen Parteien, die für sich selbst
in der Materialwahl entscheiden können.
2. Bgm. Adamek verwies auf die Verordnung, die den Parteien viel
Freiheit lässt und diese auch nicht beschränkt werden soll.
Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt dem Antrag auf
zentrale Plakatierungsstandorte anlässlich der Kommunalwahl 2020 stattzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
13 |
1 |
12 |
Der Antrag ist somit abgelehnt.