Beschluss: Kenntnis genommen

Zusammen mit dem Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft, Herrn Freund, habe er einen Termin am 04.07.07 bei der Steuerberaterin Frau Wassermann in Marktheidenfeld wahrgenommen.

Grundsätzlich sei festzuhalten, dass die Möglichkeit besteht, den Vorsteuerabzug seitens des Schulverbandes geltend zu machen.

 

In einem Email teilt Herr Welzenbach von der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur Frage der Rückforderung der staatlichen Zuwendungen mit, dass, die Förderung grundsätzlich nach den Nettobeträgen erfolgt, wenn ein Vorsteuerabzug möglich ist. Es könnte deshalb eine anteilige Rückforderung, der auf die Bruttobeträge gewährten Zuwendungen erfolgen. Nachdem jedoch letztlich die Regierung von Unterfranken als Bewilligungsbehörde darüber entscheidet, könne eine verbindliche Aussage nicht getroffen werden. Das Landratsamt sei jedoch bereit, den Schulverband dahingehend zu unterstützen, dass keine oder nur eine möglichst geringe Rückforderung erfolgt.

 

Kämmerer Freund erklärte hierzu, dass als nächster Schritt anstehe, dass ein Gespräch mit dem zuständigen Finanzamt Aschaffenburg geführt werde. Es gehe dabei um die generelle Anerkennung des Schwimmbadbetriebes als Betrieb gewerblicher Art.