Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1

Kämmerer Freund erläuterte den Haushalt 2007. Mit demselben werde eine Weichenstellung für die Reduzierung der Betriebskosten gestellt.

 

Es werde durch verschiedene Maßnahmen angestrebt, dieselben bis zum Jahre 2010 um 165.000,00 € zurückzuführen. Bereits im Jahr 2007 sei eine summarische Rückführung der Umlage um 20.000,00 € auf 652.200,00 € eingeplant. Nachdem sich jedoch auch die Schülerzahl verringere, ergebe sich gegenüber dem Vorjahr eine höhere Umlage pro Schüler, mit einem Satz von nunmehr 2.233,00 €. In derselben sind 438,00 €/Schüler an Schuldendienst vorhanden. Bei einem Umlagevolumen von 507.500,00 € im Jahre 2010 ergebe sich bei gleicher Schülerzahl eine Pro-Kopf-Umlage von dann 1.738,00 €, wobei nur noch 351,00 € für den Schuldendienst enthalten sind.

 

Bgm. Glock stellte fest, dass mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf die Weichenstellung für eine Reduzierung der Betriebskosten getroffen wurde. Kritisch merkte er jedoch an, warum dies nicht bereits früher geschehen sei. Er werde dem heutigen Haushalt nicht zustimmen, weil er erst die tatsächlichen Ergebnisse abwarten möchte.

 

Bgmin. Kappes brachte zum Ausdruck, dass mit dem vorliegenden Haushalt die Notbremse gezogen wurde. Auch sie habe bereits vor Jahren in Sachen Schwimmhalle und Reinigungsdienstleistungen Einsparungen angeregt. Sie bitte um zügige Weiterverfolgung der jetzigen Ansätze in Richtung Kosteneinsparungen.

 

Bgm. Aulbach brachte zum Ausdruck, dass nicht nur Anträge in der Schulverbandsversammlung, sondern vor allen Dingen sich nunmehr im Laufe der Zeit ergebene Punkte für die Kosteneinsparungen festgemacht werden können. Er verwies hierzu auch auf das Schulhaus in Altenbuch. 


Der Haushalt für das Jahr 2007 wird in der vorgelegten Form genehmigt.

 

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

 

des Schulverbandes Faulbach, Landkreis Miltenberg, für das Haushaltsjahr 2007

 

Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende   H a u s h a l t s s a t z u n g:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im   V e r w a l t u n g s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                747.800,00 €

 

u n d

 

im   V e r m ö g e n s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                122.800,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

S c h u l v e r b a n d s u m l a g e

 

1.    Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im   V e r w a l t u n g s h a u s h a l t   wird für das Haushaltsjahr 2007 auf 652.200,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

 

2.    Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2006 auf 292 Verbandsschüler festgesetzt.

 

3.    Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.233,56 € festgesetzt.

 

4.    Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im   V e r m ö g e n s h a u s h a l t   wird für das Haushaltsjahr 2007 auf 21.800,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).

 

5.    Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2006 mit insgesamt 292 Verbandsschülern zu Grunde gelegt.

 

6.    Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 74,66 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2007 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

7

6

5

1

 

 

Seitens des Kämmerers wurde noch angesprochen, dass seitens der Verbandsführung beabsichtigt sei, im Hinblick auf Einsparungen bei den Energiekosten ein externes Büro für eine Energieuntersuchung zu beauftragen.

 

Die Verbandsversammlung erteilte hierzu einstimmig ihre Zustimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

7

6

6

0