Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Hierzu wurde die Stellungnahme der Verwaltung ausgeführt und Einsicht in die Planunterlagen genommen:

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB.

 

Das Bauvorhaben ist lt. letztem Bauantrag privilegiert gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und ist aber wieder neu durch das Landratsamt zu bewerten (Ist die Gerätehalle nach Art, Größe und Umfang für den Nebenerwerbslandwirt erforderlich?)

 

Gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient.

 

Anmerkung: Es besteht lt. Aussage Landratsamt eine Geh- u. Fahrtrecht über das Grundstück Fl.Nr.: 2544/5, Gemarkung Neuenbuch (Urkunde vom 13.07.1992 / Familie Scheurich).

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen öffentliche Belange nicht entgegen.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben der Eheleute Grasmann Karl und Petra, Waldstr. 3, 97909 Stadtprozelten zum Anbei einer landwirtschaftlichen Gerätehalle auf den Grundstücken Fl.Nr.: 2573 und 2577, Gemarkung Neuenbuch zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

11

0