Beschluss: zurückgestellt

Der zu diesem Punkt anwesende Planer des Bauvorhabens, Herr Zöller Stefan, stellte das Bauvorhaben anhand von Plänen eingehend vor.

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Mitteltor“ (MI-Gebiet).

 

Bereits im Vorfeld fanden Besprechungen mit den Ämtern und der Stadt statt.

 

Mainaufwärts findet eine Überplanung von städtischem Gelände (jetziger Garagenbereich) statt. Der mainabwärts geplante Anbau sei unter den Vorgaben des WWA nur auf Stelzen zu verwirklichen.

 

In der sich anschließenden Diskussion wurde seitens der Stadtratsmitglieder immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass der Stadt daran gelegen sei, die Fa. Hock zum einen zu halten und zum anderen ihr eine Expansion zu ermöglichen.

Hingewiesen wurde aber auch immer wieder auf die mögliche Umgehungsstraße, die südlich des Bahndammes das Betriebsgelände durchschneiden würde und vor allem nicht nur den Bestand der Firma, sondern auch das jetzige Bauvorhaben betreffen würde. Es wurde teils als unsinnig erachtet, in Anbetracht dieser zukünftigen Straßentrassenführung jetzt seitens des Stadtrates einem Anbau zuzustimmen.

 

Der Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft, Herr Freund, stellte hierzu klar, dass das Bauvorhaben aus einem rechtsgültigen Bebauungsplan heraus entwickelt wurde und eine Ablehnung des Stadtrates in dieser Hinsicht nicht möglich sei. Was die künftige Verkehrsplanung mit einer Umgehungsstraße anbelange liegen demgegenüber keine Planungen vor, auf die Bezug genommen werden könne. Auch das Straßenbauamt werde deshalb gegen das Bauvorhaben der Fa. Hock mangels einer Planung kein Veto einlegen. Als Dritter Punkt sei festzuhalten, dass der Stadtrat im Rahmen seines für die Verwirklichung notwendigen Grundstücksverkaufes an Herrn Hock einen Hinweis auf den notwendigen Abbruch von Gebäudeteilflächen für eine Straßenführung aufnehmen könne.

 

Verschiedene Stadträte sprachen sich gegen eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung aus, nachdem in der Ladung nur von einer Vorstellung des Bauvorhabens gesprochen werde.

 

Festgehalten hierzu wurde seitens Bgmin. Kappes, dass innerhalb eines 2-Monat-Zeitraumes seit Eingang der Bauunterlagen = 18.06.07, eine Beschlussfassung durch den Stadtrat erfolgen müsse. Dies bedeute, dass innerhalb der nächsten 14 Tage eine weitere Sitzung gehalten werden muss.