In seiner Sitzung am
Die Information der Bürger erfolgte vor dem
Die Stadt Stadtprozelten erlässt folgende
Äderungssatzung zur
Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der
Stadt Stadtprozelten
vom
§ 1
Die Einleitungsgebühr gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung wird auf 3,45 Euro/cbm Abwasser festgesetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt zum
Die Stadt Stadtprozelten erlässt weiterhin folgende
Änderungssatzung zur
Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung der
Stadt Stadtprozelten
§ 1
Die Verbrauchsgebühr gem. § 11 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wird auf 2,25 Euro/cbm Wasser festgesetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt zum
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |