Mit Telefonat und Mail vom
Damit geht die Abfallgebührenerhebung mit Bescheiderteilung auf den Landkreis über. Ebenso sind dann künftige An- und Ummeldungen von Müllabfallbehältern direkt beim Kreis vorzunehmen.
Bei den Gemeinden verbleibt der Verkauf von Restmüllsäcken, Grüngutsäcken und Gebührenbanderolen.
Die ZAG hat als Muster die bereits mit der Stadt Wörth abgeschlossene Vereinbarung zur Kenntnisnahme und Zustimmung durch den Stadtrat beigefügt.
Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Abschluss der
Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Miltenberg bezüglich der Neuregelung der
Abfallgebührenerhebung zum
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |