Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 6

Die Stellungnahme der Verwaltung lautete wie folgt:

 

Mit Schreiben vom 17.07.2007 beantragt das Mitglied des Stadtrates, Herr Karlheinz Czerr aus beruflichen Gründen die Entlassung aus dem Amt.

 

Nach Art. 19 Abs. 1 Gemeindeordnung kann ein Ehrenamt (zu dem das des Stadtrates zählt) nur aus wichtigem Grund niedergelegt werden. Als wichtiger Grund ist dabei insbesondere auch anzusehen, wenn der Verpflichtete die Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann. Hierzu zähl laut Kommentierung von Masson/Samper auch die häufige berufsbedingte Abwesenheit, soweit zu erwarten ist, dass dadurch terminliche Probleme auftreten.

Der Antrag entspricht dieser gesetzlichen Anforderung, so dass keine Gründe für die Ablehnung ersichtlich sind.

Zu dem Antrag bedarf es eines Beschlusses des Stadtrates.

 

Was die Nachfolge anbelangt so ist Art 48 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) anzuwenden. Hiernach ist Listennachfolger auf der Liste der CSU Herr Rainer Kroth, Am Gräulesberg 11, Stadtprozelten. Herr Kroth wird nach Wirksamwerden des Rücktrittes von Stadtrat Czerr über sein Nachrücken schriftlich unterrichtet und zur Erklärung der Annahme des Ehrenamtes aufgefordert. Die Vereidigung nach Art. 31 GO

Kann dann in der nächsten Stadtratsitzung erfolgen.

 

In der sich anschließenden Diskussion brachte Stadtrat Ruks zum Ausdruck, dass er im Hinblick auf die anstehende Wahl den Rücktritt zum jetzigen Zeitpunkt nicht ganz einsehe, zumal der Stadtrat Czerr bereits des Öfteren in der Vergangenheit gefehlt habe.

 

Stadtrat Schnellbach verwies darauf, dass die von Herrn Czerr angeführte Begründung für seinen Rücktritt von ihm als „zu dünn“ erachtet werde.


Dem Antrag von Stadtrat Karlheinz Czerr vom 17.07.2007 auf Entlassung aus dem Amt des Stadtrates aus beruflichen Gründen wird seitens des Stadtrates stattgegeben.

Der Stadtrat stellt fest, dass auf der Liste der CSU Herr Rainer Kroth als Listennachfolger in den Stadtrat nachrückt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

5

6

 

Der Entlassungsantrag von Stadtrat Czerr ist somit abgelehnt.