Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Bgm. Aulbach gab dem Gemeinderat die Bauvoranfrage des Herrn Schreck Matthias vom 16.01.05 zur Kenntnis. Er beabsichtigt eine gewerbliche Halle auf dem letzten noch freien Gemeindegrundstück (Fl.Nr. 900/2, Gemarkung Unteraltenbuch) zu errichten. Die Dachneigung und die Wandhöhe entsprechen dem Bebauungsplan. Lediglich bezüglich der Baugrenze müsste eine Befreiung erteilt werden. Herr Schreck möchte den Bauplatz nur erwerben, wenn der Hallenbau möglich ist.

 

Gemeinderat Hruby und Gemeinderätin Bandemer wiesen darauf hin, dass unbedingt darauf geachtet werden sollte, dass die Vorschriften über die Sichtdreiecke eingehalten werden. Sicherlich sei es möglich, das Gebäude Richtung Bach zu verlagern um somit eine bessere Einsicht im Straßenbereich zu erhalten.

 

Dieser Ansicht schloss sich der Gemeinderat an.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt der Bauvoranfrage des Herrn Schreck Matthias, Sandhofstr. 8, 97901 Altenbuch zum Errichtung einer Montage- u. Lagerhalle auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 900/2, Gemarkung Unteraltenbuch mit der Bedingung zu, dass die Vorgaben für das Sichtdreieck eingehalten werden bzw. das geplante Gebäude ca. 3m Richtung Bach verschoben wird.  Für diesbezügliche Befreiungen wegen Überschreitung der festgesetzten Baugrenze im Bebauungsplan „See- u. Schnakenwiese“ wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

11

0