Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 6

Das mit Schreiben vom 27.07.07 seitens der Bgmin. mit der Bitte um Stellungnahme gebetene Landratsamt Miltenberg teilt mit Schreiben vom 07.08.07 mit, dass grundsätzlich in Bezug auf das Rücktrittsersuchen als wichtiger Grund anzusehen ist, wenn der Verpflichtete die Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann. Es sei Sache des Verpflichteten, dies bei seinem Antrag auf Niederlegung ausreichend darzustellen. Der Beurteilungsspielraum des Stadtrates sei darauf begrenzt zu prüfen, ob der Verpflichtete die Tätigkeit ordnungsgemäß ausüben könne. Es bestehe aber kein Ermessen bei der zu treffenden Entscheidung. Insoweit sei ganz wesentlich auf die Ausführungen des Antragstellers abzustellen, wieso eine ordnungsgemäße Tätigkeit nicht ausgeübt werden könne.

 

In einem Schreiben vom 10.09.07 führt Stadtrat Czerr aus, das er seit dem Jahr 2004 im Wach- und Sicherheitsgewerbe tätig sei. Da die Arbeiten im weiteren Auswärtsbereich mehr werden und damit die Abwesenheiten längerfristig, habe er das Rücktrittsgesuch aus Pflichtbewusstsein gegenüber seinem Amt gestellt. Er sei nur noch an 2 Tagen in der Woche in Stadtprozelten und zwar vorwiegend montags und dienstags anwesend. Da er aus vorgenannten Gründen seine Tätigkeit als Stadtrat nicht mehr gewissenhaft ausführen könne, halte er sein Rücktrittsgesuch aufrecht.

 

Stadtrat Birkholz merkte an, dass wie Herr Czerr bereits ausführt, er seine Tätigkeit bereits seit 2004 ausübt. Er finde daher den Zeitpunkt für die jetzige Antragstellung nicht für korrekt.

 

Hierzu merkte Stadtrat Haider an, dass die Gewerbeausübung von Herrn Czerr diesen vielleicht  in größeren Umfang beanspruche als bisher. Er finde die Vorgehensweise von Herrn Czerr in Anbetracht der Gewissenhaftigkeit gegenüber seinem Ehrenamt als durchaus anerkennenswert und stellte den Antrag auf neue Beschlussfassung.


Der Stadtrat von Stadtprozelten hebt seinen Beschluss vom 26.07.07 bezüglich der Entlassung des Stadtrates Czerr Karlheinz aus seinem Ehrenamt als Stadtrat auf.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

10

4

6