Beschluss: Kenntnis genommen

Bgmin. Kappes gab hierzu ein Schreiben des Planungsbüros Geis Edmund aus Altenbuch vom 10.09.07 bekannt.

 

Hiernach entspricht das Bauvorhaben nicht den Festlegungen des Bebauungsplanes „Neuenbuch II“. Nach telefonischer Auskunft vom Landratsamt Miltenberg sei jedoch eine Genehmigung nach Erteilung einer Befreiung durch die Stadt möglich.

 

Das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft stellt zum Bauvorhaben folgendes fest:

 

Bereits 2005 fragte Herr Thomas Oberle an, gegenüber seinem Anwesen Neuenbucher Str. 13 auf der bereits vorhanden Parkplatzfläche ein Carport errichten zu dürfen bzw. eine Überdachung herzustellen.

 

Da das Bauvorhaben den Festsetzungen des Gesamtbebauungsplanes „Neuenbuch II“ widerspricht, wurden vorab die Fachbehörden in einer Ortseinsicht gehört.

 

Das Straßenbauamt – Herr Wörle sowie Herr Probst vom Landratsamt waren der Meinung, dass man einer Carporterrichtung nach Erteilung der Befreiung durch den Stadtrat fachlich zustimmen könnte. Hierbei wurden vor allem die bereits vorhanden Gegebenheiten berücksichtigt.

 

Im Einzelnen werden folgende Festsetzungen überschritten:

 

  • Das Sichtdreieck (vom Straßenbauamt festgesetzt) wird im Auslauf überbaut.
  • Im Bebauungsplan ist zwar die Fläche als PKW-Parkplatz vermerkt aber als Grünfläche ausgewiesen.
  • Der Stauraum von 5m kann nicht eingehalten werden.
  • Die Traufhöhe wird überschritten (erlaubt 2,75 m – geplant 3,00 m).
  • Die Dachneigung wird unterschritten (erlaubt flach oder 15-25 Grad – geplant 3 Grad).
  • Dacheindeckung geplant grünes Trapezblech – erlaubt rot/braunes Ziegelmaterial).

 

Hierfür müsste eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erfolgen.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.

 

Nach kurzer Beratung hielt der Stadtrat fest, dass er dem Bauvorhaben positiv gegenüber stehe. Er schlägt dem Bauwerber jedoch vor, eine andere Dachlösung, die sich in das allgemeine Ortsbild einfügt zu finden und dem Stadtrat den Antrag nochmals vorzulegen.

 

Hierüber erfolgte keine Abstimmung.