Bgm. Aulbach gab
die Stellungnahme der Verwaltung bekannt: Das Bauvorhaben liegt im Bereich der
im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB.
Es ist geplant die vorhandene Bausubstanz zu erhalten, es finden lediglich Dach- und Innenumbauten statt. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.
Gemeinderat Hruby und Spatz monierten den dürftigen Bauplan.
Gemeinderat Hruby war der Ansicht, man sollte sich das Vorhaben vor Ort erst einmal ansehen, da der Nussrain schon sehr eng an der Straßenseite bebaut sei. Weiterhin fragte er nach, ob auch die Belange des Bachs berücksichtigt werden.
Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben des Herrn Weimer Edgar, Hauptstr. 151, 97901 Altenbuch zum Umbau der Garage (Sanierungsarbeiten) auf dem Grundstück Fl.Nr. 87/1, Gemarkung Oberaltenbuch, zu.
Gegenstimmen: Gemeinderäte Hruby, Spatz, Bandemer, Ulrich und Geis.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
6 |
5 |