In der Sitzung am 05.07.2007 wurde die Erhöhung der Friedhofsgebühren beschlossen und die Verwaltung beauftragt die nachfolgende Änderung der Gebührensatzung zu erstellen.
Änderungssatzung
zur Abgabensatzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen
(Abgabensatzung zur Friedhofsatzung)
Die Gemeinde
§ 1
§ 3 Abs. 2 der Abgabensatzung zur Friedhofsatzung erhält folgende Fassung:
Die Gebühr für die Benutzung der Aussegnungshalle und/oder
des Leichenhauses beträgt 150,00 €
§ 2
§ 4 Abs. 1 der Abgabensatzung zur Friedhofsatzung erhält folgende Fassung:
Die Gebühren für den Erwerb eines Nutzungsrechtes für die Dauer einer Ruhefrist betragen
a) für ein Kindergrab 100,00 €
b) für ein Einzelgrab (eine Grabstelle) 200,00 € für ein Einzelgrab als Tiefgrab (zwei Grabstellen) 400,00 €
c) für ein Doppelgrab (zwei Grabstellen) 800,00 € für ein Doppelgrab als Tiefgrab (vier Grabstellen) 900,00 €
d) für ein Urnengrab (eine Grabstelle) 150,00 € für eine Urnengrab (zwei Grabstellen) 300,00 €
§ 3
Die
Satzungsänderung tritt am
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
10 |
0 |
Gemeinderat Hruby bat darum die Gebührenkalkulation für die Friedhofsgebühren dem Gemeinderat zuzustellen.
Dem sollte, lt. Bgm. Aulbach, entsprochen werden.