Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

In der Sitzung am 05.07.2007 wurde die Erhöhung der Friedhofsgebühren beschlossen und die Verwaltung beauftragt die nachfolgende Änderung der Gebührensatzung zu erstellen.


Änderungssatzung zur Abgabensatzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Abgabensatzung zur Friedhofsatzung)

 

 

Die Gemeinde Altenbuch erlässt aufgrund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.07.2004 (GVBl. S. 272) folgende Satzung zur Änderung der Abgabensatzung zur Friedhofsatzung vom 28.07.1994, zuletzt geändert zum 01.01.2002.

 

 

§ 1

 

§ 3 Abs. 2 der Abgabensatzung zur Friedhofsatzung erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühr für die Benutzung der Aussegnungshalle und/oder

des Leichenhauses beträgt                                                                              150,00 €

 

 

§ 2

 

§ 4 Abs. 1 der Abgabensatzung zur Friedhofsatzung erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühren für den Erwerb eines Nutzungsrechtes für die Dauer einer Ruhefrist betragen

 

a)    für ein Kindergrab                                                                           100,00 €

b)    für ein Einzelgrab (eine Grabstelle)                                               200,00 €               für ein Einzelgrab als Tiefgrab (zwei Grabstellen)                                                             400,00 €  

c)    für ein Doppelgrab (zwei Grabstellen)                                          800,00 €               für ein Doppelgrab als Tiefgrab (vier Grabstellen)                                         900,00 €

d)    für ein Urnengrab (eine Grabstelle)                                               150,00 €               für eine Urnengrab (zwei Grabstellen)                                                               300,00 €

 

 

 

§ 3

 

Die Satzungsänderung tritt am 01.08.2007 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

10

10

0

 

Gemeinderat Hruby bat darum die Gebührenkalkulation für die Friedhofsgebühren dem Gemeinderat zuzustellen.

 

Dem sollte, lt. Bgm. Aulbach, entsprochen werden.