Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Dem Gemeinderat wurde die Stellungnahme der Verwaltung sowie die Baumappen zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist laut Landratsamt nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.

 

Hiernach sind Bauvorhaben im Außenbereich, die nicht in Abs. 1 aufgeführt sind, wenn keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange entgegensteht und die Erschließung gesichert ist. Die Bienenhaltung fällt unter die vorgenannten Bestimmungen des Abs. 2.

Nach Auskunft von Herrn Probst vom Landratsamt Miltenberg ist das Bauvorhaben ein unter eine gesonderte Bienenhaltungsverordnung fallendes Projekt. Es ist hiernach genehmigungsfähig, jedoch ohne den Unterstand für einen Bienenwagen. Dies wurde den Eheleuten Schönlein bereits auch schriftlich vom Landratsamt mitgeteilt.

Bei einer Genehmigung des Bauvorhabens durch den Gemeinderat in der vorgelegten Form, wird vorgenannte Einschränkung durch die Baugenehmigungsbehörde erfolgen.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben der Eheleute Bernhard und Elsbeth Schönlein, Birkenstr. 8, 97901 Altenbuch zum Neubau einer Bienenhalle auf der Fl.Nr. 2214, Gemarkung Unteraltenbuch in der vorgelegten Form zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

10

10

0