Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Bgm. Aulbach gab dem Gemeinderat die Sachlage zur Kenntnis:

Bezüglich des Baugebiets „See- u. Schnackenwiesen“ wäre noch ein Grenzregelungsverfahren durchzuführen. Der Vermessungsantrag wurde bereits am 01.08.2001 gestellt. Leider wurde diesbezüglich kein Gemeinderatsbeschluss gefasst.

Der Antrag konnte seitens des Vermessungsamtes nicht bearbeitet werden, da noch offene VN´s vorab durchgeführt werden mussten (hauptsächlich Veränderungsnachweise aus der Ortsdurchfahrt).

 

Zwischenzeitlich hat sich das Baugesetzbuch geändert (EAG Bau – Europarechtsanpassung) womit das Grenzregelungsverfahren entfällt. Deshalb ist hier jetzt das neue Recht (aufgrund fehlendes Gemeinderatsbeschlusses) anzuwenden.

Anstelle des bisherigen Grenzregelungsverfahrens wird nun ein „vereinfachtes Umlegungsverfahren“ durchgeführt. Dieses stellt eine Erweiterung zum bisherigen Grenzregelungsverfahren da, da hier vorab noch eine Anhörung der betroffenen Grundstückseigentümer erfolgen muss; d.h. es sind Verhandlungen mit den Anliegern zu führen.

 

Als Anlage liegt eine unverbindliche Kostenschätzung des Vermessungsamtes Klingenberg vor:

 

Kostenschätzung gesamt                                                                 18.258,00 €

(alle Arbeiten übernimmt das Vermessungsamt)

 

Anzumerken wäre hier noch, dass die Vermessungskosten bereits bei der Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag im Baugebiet „See- u. Schnackenwiesen“ in Ansatz gebracht wurden und somit weitergegeben wurde.

 

 

 

 


Der Gemeinderat von Altenbuch stellt zu dem am 01.08.2001 gestellten Vermessungsantrag für das Baugebiet „See- u. Schnackenwiesen“ der Gemarkung Unteraltenbuch folgenden Antrag: Die Bodenordnung für den Bebauungsplan „See- u. Schnackenwiesen“ soll als vereinfachte Umlegung nach §§ 80 BauGB durchgeführt werden. Die Gemeinde Altenbuch überträgt die Befugnis zur Durchführung der vereinfachten Umlegung gem. § 80 Abs. 3 BauGB auf das Vermessungsamt Klingenberg.

 

Der Entscheidung des Gemeinderates von Altenbuch lag eine vorläufige Kostenschätzung des Vermessungsamtes vom 22.11.04 über 18.258,00 € zu Grunde.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

12

12

0