Beschluss: Kenntnis genommen

Dem Gemeinderat lag der Entwurf zur Antragstellung als Tischvorlage vor.

 

Frau Scheiblauer bedankte sich für die bisherige Zusammenarbeit und die Zusammenführung von Ideen in die jetzigen Stadtplanungsvorstellungen.

 

Zusammenfassend erklärte sie, dass es Ziel der Stadtentwicklung sei, ohne vorhandenes Wachstum durch aktive Maßnahmen wieder Bevölkerung anzuziehen oder zumindest zu halten. Für die Aufnahme in das Programm Stadtumbau West sprechen vor allem der anhaltende Bevölkerungsverlust sowie die Brachfläche am Ortseingang Richtung Dorfprozelten.

Frau Schreiblauer umriss kurz die Geschichte der Förderprogramme und betonte, welche Chancen das Förderprogramm Stadtumbau West für die Stadt biete. Es sei ein flexibles Programm, das auch die soziale Stadt mit einbeziehe.

Die Förderung beträgt im Einzelnen 30% Bund, 30% Land und 40% Kommune. Das Programm laufe bereits und die Zeit zur Antragstellung (Mitte Oktober 2007) drängt.

Sie verwies darauf, dass der Antragtext bereits erstellt sei und nur noch Bildmaterial beigefügt werden müsse. Vorerst würde das Programm 8-10 Jahr für die Stadt laufen.

 

Die Schwerpunkte werden bei der Industriebrache, dem Bahnhof, der Fa. Hock, den öffentlichen Gebäude und der Wiederansiedlung von Gewerbe liegen. Sie betonte auch, dass jeder Euro die die öffentliche Hand gibt, einen Anstoß von 4-8 € bewirke. Zudem verwies sie auf die im kleinsten Raum liegenden städtischen Qualitäten von Stadtprozelten. In diesem Zusammenhang sprach sie auch die Verkehrsproblematik sowie die Haltung von Betrieben an.

Der Hochwasserschutz sei wichtig aber im Förderprogramm subsidiär. Allerdings seien aber die Aspekte aus dem Hochwasserschutz zu berücksichtigen.

Bezüglich der Verkehrsplanung sei es wichtig eine Lösung in das Gesamtkonzept einzubauen, allerdings müsse man auch den zeitlichen Rahmen (Aufnahme in das Ausbauprogramm erst 2011) im Auge behalten.

 

Vordringlich sei die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für Stadtprozelten mit dem Ziel zu definieren, wo in welchem Bereich (z.B. Altstadt etc.) konkrete Maßnahmen laufen sollen; bzw. das Herauszufiltern, was jetzt schon verbessert werden kann, ohne die weiteren Planungen (Hochwasserschutz/Umgehungsstraße) zu ver- bzw. behindern.

 

Weiterhin sah sie einen Schwerpunkt der Arbeit mit den Bürgern. Diesbezüglich kann auch der Stadtumbau früher einsetzen als die Hochwasserschutzmaßnahme.

 

Sie sprach sich dafür aus, die positive Stimmung in den Behörden (Regierung, WWA, Straßenbauamt) als einmalige Chance für Stadtprozelten zu nutzen.

 

Im Einzelnen führte sie aus:

 

  • Beleuchtung des Gastronomiebereichs, Untersuchung von Alternativen.
  • Sanierung wertvoller Bausubstanz (33 Denkmäler – größtenteils in Privatbesitz).
  • Rückbau von Problembereichen (Licht/Luft) – dies sei zwar erst ein zweiter Schritt, aber nicht unbedeutend; Erreichbarkeit der 2. Baureihe hangseits, etc.
  • Verbesserung der Qualität des öffentlichen Raums. Hierbei soll die Stadt als Vorreiter dienen z.B. Bahnhofsplatz, Mittlerer Weg, Stadteingänge, Parkplätze etc.
  • Entwicklung einer Arbeitsgruppe (Moderation, Freiflächenplaner, Anwohner).

 

Frau Scheiblauer führte weiter aus, dass man mit kleinen Schritten anfangen muss um Außenwirkung zu erzielen.

Es gelte jetzt den Antrag für die Planung zu stellen und dann aus der Planung heraus zu entscheiden.

 

Abschließend wurden von ihr nochmals einzelne Passagen der Antragstellung aus dem Entwurfsmanuskript erläutert.

 

Stadtrat Grimm merkte an, dass die Maßnahme heute noch nicht überschaubar sei und fragte nach, ob die Zuschüsse baubegleitend seien?

 

Bgmin. Kappes erklärte, dass z.B. die Hochwasserschutzumsetzung nur mit Höchstförderung für die Stadt möglich sei. Wie hoch selbige nun sein werde könne man auch heute noch nicht sagen. Zuschussaussagen seien immer schwierig. Man müsse jetzt zum Aufnahmeantrag bereits Mittel einstellen. Man müsse schließlich erst einmal in das Programm aufgenommen werden.

 

Stadtrat Schnellbach hakte nochmals bei der Bezuschussung nach und fragte nach den förderfähigen Kosten und ob die Zuschüsse gleich fließen oder erst nach 10 Jahren.

 

Bgmin. Kappes erklärte, dass dies ein flexibles Förderprogramm (nicht nach FAG) sei und die Zuschüsse fließen sollen. Allerdings könne dies nur passieren, wenn auch Geld eingestellt wird.

 

Frau Scheiblauer erläuterte, dass sie nur die Planungskosten eingestellt habe. Derzeit liegen die Ingenieurkosten bei ca. 12%.

 

2. Bgm. Tauchmann war dafür erst den Hochwasserschutz zu realisieren, bevor man mit den Sanierungen wieder im Hochwasser stehe. Auch seien die Anwohner nicht bereit zu investieren, wenn keine Freilegung kommt. Er sehe keinen strukturellen Wandel im Altort ohne vorherige Hochwasserfreilegung.

 

Stadtrat Haider war das Gesamtkonzept für die Stadt vorrangig herauszustellen.

 

3. Bgm. Kortus merkte an, dass man die Stadtplanung schon vorab in hochwasserfreien Bereichen realisieren kann – auch um Signalwirkung zu erzielen.

 

Auch Bgmin. Kappes erklärte, dass Hochwasserfreilegung und Stadtplanung nicht von heute auf morgen stattfinden wird – schon allein aus finanziellen Gründen. Viel mehr sollte man das Augenmerk auf Pilotprojekte lenken.

 

Frau Scheiblauer stellte nochmals klar, dass eine Gesamtplanung wichtig sei und sie auch die Bürger mit einbeziehen muss. Ziel sei es auch, für das WWA und das Straßenbauamt einen Zeitplan aufzustellen. Weiterhin wichtig sei es auch Bewegung zu zeigen – auch als Signalwirkung für die Privatleute.

Diesbezüglich verwies sie auch nochmals auf die Förderung von privaten Investitionen – z.B. Fassadenrenovierung -, bei denen sich die Stadt auch gemäß dem Schlüssel beteiligen müsse. Allerdings fallen die Zuschüsse für Privat in etwa in der Höhe von 5 – 10.000,00 € pro Maßnahme an. Dies seien kleine und überschaubare Projekte mit entsprechender Signalwirkung.

 

2. Bgm. Tauchmann merkte nochmals an, dass ohne Hochwasserfreilegung niemand investieren wird.

 

Stadtrat Haider war der Ansicht, dass man das Projekt in seiner Gesamtheit betrachten muss.

 

Stadträtin Betz teilte die Bedenken von 2. Bgm. Tauchmann, war aber der Meinung, man sollte unbedingt die positive Stimmung nutzen und als Chance für Stadtprozelten sehen. Sie werde deshalb das Gesamtkonzept unterstützen.

 

Stadtrat Roth konnte dem Förderprogramm nur positives abgewinnen. Er merkte an, dass letztendlich nur die Stadt bestimme, was umgesetzt wird. Wichtig sei es, erst einmal in das Programm aufgenommen zu werden.

 

Stadtrat Birkholz sah hier ein Zeitproblem. Das Förderprogramm sei nun auf 8 Jahre ausgelegt, andererseits dauert es schon bis 2011 bis der Ausbauplan für die Straße rechtlich greife. Zudem sehe er andere Gemeinden dringender wie z.B. Kirschfurt und Faulbach.

 

Stadtrat Haider war der Ansicht, dass man für die Stadt entscheide und nicht für die umliegenden Gemeinden.

 

Stadtrat Roth führte aus, dass das Straßenbauamt planen und auch die Einstufungen vornehmen wird.

 

Frau Scheiblauer merkte an, dass das Förderprogramm vorläufig für 8 Jahre angesetzt wird und dann noch verlängert werden kann.

 

Stadträtin Kappes war der Ansicht, dass man die 3 Komponenten (Straße, Hochwasser, Stadtumbau) zügig zusammenfügen und auch eine Umsetzung vorsehen sollte.

 

Stadtrat Birkholz fragte nach, ob nicht auch Neuenbuch und der Hofthiergarten mit in das Programm aufgenommen werden könnten.

 

Frau Scheiblauer führte hierzu aus, dass man die Stadtteile in den Antrag mit aufnehmen und später aufteilen könne.  

 

Stadtrat Schnellbach kam nochmals auf die Finanzierung zurück. Er fragte nach, ob 60% der Maximalzuschuss sei und ob alle Einstellungen auch durchgeführt werden müssen. Positiv sei für ihn heute, dass eine Straßenverlegung seitens des Straßenbauamtes in Aussicht gestellt wird.

 

Frau Scheiblauer erklärte, dass dies eine feste Bezuschussung sei und die Stadt bestimme, was letztendlich umgesetzt wird.

 

Auch Bgmin. Kappes betonte, dass eine Hochwasserbezuschussung anders gehandhabt wird und nicht mit diesem Förderprogramm zu vergleichen sei.

 

Stadtrat Schnellbach fragte nach, ob auch eine Förderung möglich sei, wenn man im Programm aufgenommen und einzelne Vorhaben nicht im Gesamtprogramm berücksichtigt habe.

 

Bgmin. Kappes erklärte, dass sowohl eine Gesamtkonzeptförderung als auch Einzelprojekte gefördert werden können.

 

2. Bgm. Tauchmann schlug vor, dass man bei anderen Gemeinden nachhören und nach Erfahrungswerten im Programm Stadtumbau West fragen sollte.

 

Bgmin. Kappes regte an, erst mal den Aufnahmeantrag zu stellen. Alles Weitere werde man dann sehen, wenn man in das Programm aufgenommen sei.

 

2. Bgm. Tauchmann fragte nach den Kosten des Planungsbüros? Bzw. bat um die Festlegung eines Festpreises.

 

Frau Schaublauer führte hierzu aus, dass sie für die Antragstellung auf Stundenbasis arbeite. Weiterhin sei ihr die Finanzlage der Stadt bekannt; dies würde auch beim Stundensatz Berücksichtigung finden. Bisher habe sie 60 Stunden Arbeit investiert und war der Ansicht, dass man mit 80 Stunden insgesamt hinkomme. Der derzeitige Stundensatz der HOAI liege bei 40-80,00 €.

 

3. Bgm. Kortus und Stadtrat Roth plädierten dafür die Stundensatzvereinbarung zu belassen und nicht auf einen Festpreis zu bestehen. Man sollte fair mit Frau Scheiblauer abrechnen.

 

Auch Bgmin. Kappes sowie Stadträtin Betz waren der Ansicht, dass man die Antragstellung nicht auf stunden genau festlegen kann. Hierbei habe man Vertrauen zu Frau Scheiblauer.

 


 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss