Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 6

Dem Stadtrat wurde mit den Einladungen der Bescheid des Landratsamtes vom 08.10.07 über die Beanstandung der Ablehnung des Antrages von Stadtrat Czerr aus dem Amt als Stadtrat zugestellt.

 

Grundsätzlich ist hierzu festzustellen, dass mit dem Nachreichen einer ausführlicheren Begründung seines Antrages der an Herrn Czerr zu stellenden Anforderung Genüge getan wurde. Es sind keine Anhaltspunkte vorhanden, die gemachten Angaben in Zweifel zu ziehen.

 

Andererseits sind die von einzelnen Stadträten vor den beiden Beschlussfassungen gemachten Äußerungen sachfremd und mit Mutmaßungen behaftet.

Es stünde dem Stadtrat gut an, die Angelegenheit ohne eine Ersatzvornahme durch das Landratsamt zum Abschluss zu bringen.

 

Den Zuhörern sowie dem Stadtrat wurde der Bescheid des Landratsamtes vom 08.10.07 nochmals im Wortlaut zur Kenntnis gegeben.

 

2. Bgm. Tauchmann erklärte, dass er weiterhin wie in der Vorgängersitzung Stellung gegen eine Abberufung beziehen werde. Der Bescheid des Landratsamtes ändere daran nichts.

 

Stadtrat Schnellbach führte hierzu aus, dass auch das Landratsamt nicht immer Recht habe. Er sei persönlich von Stadtrat Czerr enttäuscht. Er habe erwartet, dass sich dieser in einer Sitzung hierzu äußere und nicht mit dem Stadtrat, nach 14-jähriger Zusammenarbeit, in 3 Zeilen abhandelt. Stadtrat Czerr könne z.B. durch Vorlage seiner Auftragsbücher einen entsprechenden Nachweis führen bzw. sich vor Ort erklären. Er wisse nicht, was Stadtrat Czerr der Rechtsaufsicht erzählt habe. Er sehe weiterhin kein Nachweis für eine Abberufung und keine Rechtswidrigkeit in dem bisherigen Beschluss.

Weiterhin sah er es als sehr „leicht“ an, den Beschluss durch die Eingabe bei der Rechtsaufsicht kippen zu lassen. Dies wäre seinerzeit auch für ihn in einigen Angelegenheiten auch möglich gewesen.

 

3. Bgm. Kortus führte hierzu aus, dass es sich hierbei nicht um eine Eingabe handelt sondern vielmehr ist es sogar die Pflicht eines jeden Bürgermeisters einen Beschluss zu beanstanden, den er für rechtswidrig hält. Die Rechtsaufsicht hat dann auch festgestellt, dass der 2. Beschluss (nicht der 1. Beschluss) rechtswidrig war, nachdem Stadtrat Czerr eine ausreichende Begründung nachgeliefert habe. Dies würde schließlich von Juristen festgestellt.

 

Stadträtin Betz konnte das Problem des Stadtrates zur Entlassung an sich nicht nachvollziehen bzw. wie es so weit kommen konnte. Schließlich müsse es jedem Ratsmitglied zugestanden werden, nach vorliegen von entsprechenden Gründen, ausscheiden zu können.

 

Bgmin. Kappes verwies auf andere Gemeinden, wie z.B. Weilbach, bei der es Gang und Gebe sei Gemeinderatsmitglieder abzuberufen und Listennachfolger zu benennen. Dies sei in der heutigen Zeit sicherlich keine Ausnahme.

Zudem merkte sie an, dass dieses Verhalten keine Werbung für sich in der Öffentlichkeit sei. Wie soll man Leute noch für eine Mitarbeit (auch im Hinblick auf die Kommunalwahl 2008) gewinnen, wenn man eine Entlassung aus einem Amt unnötig verkompliziert. Dies sei keine Werbung für ein Ehrenamt, sondern negative Schlagzeilen für die Stadt. Zudem erinnerte sie den Stadtrat daran, dass er auch einmal geschworen habe, rechtmäßig zu handeln und zu entscheiden.

 

Stadtrat Haider merkte an, dass er schon den Verlauf der letzten Sitzung diesbezüglich nicht nachvollziehen konnte und bezeichnete diese auch als die bisher für ihn schlimmste Stadtratsitzung. Wenn Leute aus reiner Borniertheit solche Entscheidungen treffen, sehe er sich hier im falschen Gremium.

 

Stadträtin Kappes verwies darauf, dass Juristen durch ihre Bildung entscheiden, es manchmal aber besser sei, nach gesundem Menschenverstand zu entscheiden.

 

Bgmin. Kappes bat darum, eben diesen gesunden Menschenverstand auch in die anschließende Beschlussfassung mit einzubeziehen.


Der Stadtrat von Stadtprozelten hebt auf Grund des Bescheides des Landratsamtes Miltenberg vom 08.10.2007 seine Beschlüsse vom 26.07.07 bzw. 13.09.07 auf und entlässt Stadtrat Karlheinz Czerr aus seinem Ehrenamt als Stadtrat.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

5

6