Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Bgmin. Kappes führte hierzu aus, dass sich durch die Verlagerung der Hauptschule nach Faulbach beim Schulverband Dorf-/Stadtprozelten zum Stichtag 01.10.2007 folgende Schülerzahlen ergeben:

 

-Dorfprozelten   73 Kinder

-Stadtprozelten  62 Kinder

 

Nach Art. 9 Abs. 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes besteht die Schulverbandsversammlung aus den ersten Bürgermeistern der am Schulverband beteiligten Gemeinden. Gemeinden, aus denen mehr als 50 Schüler die Verbandsschule besuchen, entsenden ferner bis einschließlich 100 Verbandsschüler einen weiteren Vertreter und für jeden weitere angefangene Hundert Verbandsschüler einen weiteren Vertreter als Mitglied in die Schulverbandsversammlung.

In Abs. 4 ist geregelt, dass Stichtag für die Feststellung der Zahl der Verbandsschüler der 1. Oktober eines jeden Jahres ist. Überzählige Mitglieder der Schulverbandsversammlung sind durch den zuständigen Gemeinderat abzuberufen.

 

In Vollzug dieser gesetzlichen Vorgabe hat der Stadtrat von Stadtprozelten ein Mitglied des Schulverbandsausschusses (entweder 2. Bgm. Tauchmann oder Stadträtin Betz) abzuberufen.

 

2. Bgm. Tauchmann erklärte sich bereit, freiwillig zurückzutreten.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beruft in Vollzug des Art. 9 Abs. 3 und 4 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes das von ihm bestellte Mitglied, Herrn 2. Bgm. Tauchmann, des Schulverbandsausschusses des Schulverbandes Dorf-/Stadtprozelten mit Wirkung zum 01.10.2007 ab.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

11

0