Bgmin. Kappes führte hierzu aus, dass sich durch die
Verlagerung der Hauptschule nach Faulbach beim Schulverband Dorf-/Stadtprozelten
zum Stichtag
-Dorfprozelten 73 Kinder
-Stadtprozelten 62 Kinder
Nach Art. 9 Abs. 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes besteht die Schulverbandsversammlung aus den ersten Bürgermeistern der am Schulverband beteiligten Gemeinden. Gemeinden, aus denen mehr als 50 Schüler die Verbandsschule besuchen, entsenden ferner bis einschließlich 100 Verbandsschüler einen weiteren Vertreter und für jeden weitere angefangene Hundert Verbandsschüler einen weiteren Vertreter als Mitglied in die Schulverbandsversammlung.
In Abs. 4 ist geregelt, dass Stichtag für die Feststellung der Zahl der Verbandsschüler der 1. Oktober eines jeden Jahres ist. Überzählige Mitglieder der Schulverbandsversammlung sind durch den zuständigen Gemeinderat abzuberufen.
In Vollzug dieser gesetzlichen Vorgabe hat der Stadtrat von Stadtprozelten ein Mitglied des Schulverbandsausschusses (entweder 2. Bgm. Tauchmann oder Stadträtin Betz) abzuberufen.
2. Bgm. Tauchmann erklärte sich bereit, freiwillig zurückzutreten.
Der Stadtrat von Stadtprozelten beruft in Vollzug des Art.
9 Abs. 3 und 4 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes das von ihm bestellte
Mitglied, Herrn 2. Bgm. Tauchmann, des Schulverbandsausschusses des
Schulverbandes Dorf-/Stadtprozelten mit Wirkung zum
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |