Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Um von der Gemeinde Dorfprozelten die Zustimmung zur Überplanung der Dorfprozeltener Gemarkung zu erhalten, ist es notwendig die Gemeinde Dorfprozelten von Belastungen freizustellen. Dies ist nur bedingt mit einem Städtebaulichen Vertrag möglich, da Haftungsfragen offen bleiben bzw. gesetzlich erst einmal immer wieder Dorfprozelten anheimfallen.

 

Bezüglich des Problems mit der Bahnunterführung am Sellbach (die Bahn möchte hier die Unterführung schließen) ist angedacht, die kleine Lösung zur Gemarkungsverschiebung entlang des Bahndamms/Sellbach zur Klärung der Wegwidmung zum Erhalt der Unterführung am Sellbach anzustreben.  

Stadtprozelten möchte die Unterführung aber beibehalten als Hauptwegeerschließung am Ortseingang zum Mainvorland und Radweganbindung.

Derzeit befindet sich die Unterführung noch auf Dorfprozeltener Gemarkung (Grenze ist der Bachlauf).

 

Anhand beiliegenden Lageplans ist es angedacht die Gemarkungsgrenze Richtung Dorfprozelten zu verschieben.

 

Bei einem Arbeitsgespräch mit der Gemeinde Dorfprozelten am 11.02.20 wurde dies bereits besprochen.

 

Nach entsprechender Zustimmung in beiden Gremien, wird die Stadt beim Landratsamt dann das Verfahren zur Verschiebung der Gemarkungsgrenze beantragen.

Das Verfahren wird dann von dort aus geführt.

 

Für die große Lösung ist es vorgesehen, auch das Verfahren in Betracht zu ziehen.

Die Verwaltungen sollen in Absprache mit den Ämtern einen sinnvollen neuen Gemarkungsschnitt ermitteln, der auch den Sellbachweg (3-Kreuz-Weg) beinhaltet. Im Gegenzug soll angedacht werden, die Flächen sinnvoll zu tauschen.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt der Verlegung der Gemarkungsgrenze am Sellbach in Richtung Dorfprozelten (Lageplan anbei) entlang der westlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nr. 2089, 2093, 2181 und 3678/8, sowie zu vermessende Teilstücke der Flurnummer 3678/2 und 2090/1, Gemarkung Dorfprozelten zu.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftrag, einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt Miltenberg zu stellen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

9

9

0