Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgmin. Kappes erklärte, dass die Beschlussvorlage der Verwaltung bereits mit der Sitzungsladung an das Gremium ging. Sie verlas das Schreiben vom 27.01.20 der Fa. Busch. Auf die Auflistung der Änderungen wurde verzichtet.

 

Mit Eingang vom 27.01.2020 reichte das Bestattungsinstitut Busch Preiserhöhungen zum Grabmachervertrag vom 20.02.2013 ein. Danach können alle zwei Jahre die Entschädigungssätze als Festpreise vereinbart werden. Die letzte Preiserhöhung erfolgte zum 01.02.2017.

 

Eine Preiserhöhung zieht auch eine Änderung der Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung wie folgt nach sich:

 

ÄNDERUNGSSATZUNG

der Abgabensatzung zur Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Stadt Stadtprozelten

(Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung)

 

Auf Grund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Stadtprozelten folgende Abgabensatzung:

 

§ 1

 

§ 3 der Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung erhält folgende Neufassung:

 

(Preise bisher

(informativ)

(1)  Die Bestattungsgebühren betragen:

1.  Herstellung, Öffnung und Schließung

a)  eines Urnengrabes                                                                150,00 €      120,00 €

Zuschlag bei Beisetzung:

a.  nach 17:00 Uhr, Person/Std (bisher pauschal)            47,00 €      42,00 €

b.  Samstag - keine Urnenbestattungen                                                                 

 

b)  eines Kindergrabes                                                               160,00 €      142,00 €

Zuschlag bei Beisetzung:

a.  nach 17:00 Uhr, Person/Std                                          47,00 €      42,00 €

b.  am Samstag, pauschal                                                100,00 €      71,00 €

 

c)  eines Einzel- / Familiengrabes                                             420,00 €      380,00 €

Zuschlag bei Beisetzung:

a.  nach 17:00 Uhr, Person/Std                                          47,00 €      42,00 €

b.  am Samstag, pauschal                                                150,00 €      150,00 €

 

d)  eines Einzel-/ Familiengrabes als Tiefgrab                        480,00 €      430,00 €

Zuschlag bei Beisetzung:

a.  nach 17:00 Uhr, Person/Std                                          47,00 €      42,00 €

b.  am Samstag, pauschal                                                150,00      150,00 €

 

2.  Umbettung einer Urne                                                                   200,00 €      120,00 €

3.  Umbettung (Erdbestattung bis 10 Jahre)                                   770,00 €      700,00 €

4.  Umbettung (Erdbestattung ab 10 Jahre)                                    660,00 €      600,00 €

5.  Bestattungsordner, pro Std.                                                           47,00 €      42,00 €

Zuschlag bei Bestattungen am Samstag zuzüglich                             
50 % auf Endbetrag                                                                                                      

6.  Grabstelle zur Bestattung vorrichten                                              47,00 €      45,00 €

7.  Blumenschmuck auflegen                                                               47,00 €      45,00 €

8.  a)  Abräumen des Grabplatzes                                                      47,00 €      45,00 €

b)  sonstige notwendige unvorhergesehene Arbeiten,

    wie beispielsweise Entfernung von vorhandenen Grab-

    einfassungen und Fundamenten, Wurzelstöcken, Frost

    etc., jeweils nach Zeitaufwand pro Person/Std.                     47,00 €      42,00 €

 

9.  Bestellung von Sargträgern pro Träger                                         85,00 €      72,00 €

Zuschlag bei Bestattungen am Samstag zuzüglich
50 % auf Endbetrag

 

Beerdigungen an einem Sonntag sind nur in Ausnahmen für Beisetzungen

von Pfarrern oder anderen Würdenträgern möglich.

Sonntagszuschlag erfolgt in Höhe von 100 % auf den jeweiligen Grabpreis.

 

Die Gebühren nach Nr. 1-9 verstehen sich jeweils zuzüglich der

gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

(2)  Die Gebühr für die Benutzung der Aussegnungshalle und/oder

des Leichenhauses beträgt

- bei Erdbestattungen                                                                                        300,00 €

- bei Urnenbestattungen                                                                                    100,00 €

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.06.2020 in Kraft.

 

 

Stadtrat Sacher fragte nach dem Preisvergleich.

 

Bgmin. Kappes erklärte, dass seinerzeit eine Ausschreibung erfolgte.

 

Stadtrat Piplat merkte an, dass auch noch eine Kalkulation für die Gebühren anstehe.

 

Bgmin. Kappes führte aus, dass die Grabmachergebühren eins zu eins weitergegeben werden und im Rahmen der Gebührenkalkulation man den Nutzen überdenken müsse sowie die Anlegung von Parkplätzen auf den hierzu erworbenen Flächen.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt der vorgeschlagenen Preiserhöhung des Bestattungsunternehmens Busch, Wertheim zum Grabmachervertrag vom 20.02.2013 zu und beschließt die Änderungssatzung der Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Stadtprozelten. Bürgermeisterin Kappes wird beauftragt diese auszufertigen und bekanntzumachen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

9

9

0