Sitzung: 27.02.2020 Stadtrat Stadtprozelten
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 0
Mit Eingang vom 27.01.2020 reichte das Bestattungsinstitut Busch Preiserhöhungen zum Grabmachervertrag vom 20.02.2013 ein. Danach können alle zwei Jahre die Entschädigungssätze als Festpreise vereinbart werden. Die letzte Preiserhöhung erfolgte zum 01.02.2017.
Eine Preiserhöhung zieht auch eine Änderung der Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung wie folgt nach sich:
ÄNDERUNGSSATZUNG
der
Abgabensatzung zur Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der
Stadt Stadtprozelten
(Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung)
Auf Grund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Stadtprozelten folgende Abgabensatzung:
§ 1
§ 3 der Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung erhält folgende Neufassung:
(Preise bisher
(informativ)
(1) Die Bestattungsgebühren betragen:
1. Herstellung, Öffnung und Schließung
a) eines Urnengrabes 150,00 € 120,00 €
Zuschlag bei Beisetzung:
a. nach 17:00 Uhr, Person/Std (bisher pauschal) 47,00 € 42,00 €
b. Samstag - keine Urnenbestattungen
b) eines Kindergrabes 160,00 € 142,00 €
Zuschlag bei Beisetzung:
a. nach 17:00 Uhr, Person/Std 47,00 € 42,00 €
b. am Samstag, pauschal 100,00 € 71,00 €
c) eines Einzel- / Familiengrabes 420,00 € 380,00 €
Zuschlag bei Beisetzung:
a. nach
17:00 Uhr, Person/Std 47,00
€
42,00 €
b. am Samstag, pauschal 150,00 € 150,00 €
d) eines Einzel-/ Familiengrabes als Tiefgrab 480,00 € 430,00 €
Zuschlag bei Beisetzung:
a. nach 17:00 Uhr, Person/Std 47,00 € 42,00 €
b. am Samstag, pauschal 150,00 € 150,00 €
2. Umbettung einer Urne 200,00 € 120,00 €
3. Umbettung (Erdbestattung bis 10 Jahre) 770,00 € 700,00 €
4. Umbettung (Erdbestattung ab 10 Jahre) 660,00 € 600,00 €
5. Bestattungsordner, pro Std. 47,00 € 42,00 €
Zuschlag bei Bestattungen am Samstag
zuzüglich
50 % auf Endbetrag
6. Grabstelle zur Bestattung vorrichten 47,00 € 45,00 €
7. Blumenschmuck auflegen 47,00 € 45,00 €
8. a) Abräumen des Grabplatzes 47,00 € 45,00 €
b) sonstige notwendige unvorhergesehene Arbeiten,
wie beispielsweise Entfernung von vorhandenen Grab-
einfassungen und Fundamenten, Wurzelstöcken, Frost
etc., jeweils nach Zeitaufwand pro Person/Std. 47,00 € 42,00 €
9. Bestellung von Sargträgern pro Träger 85,00 € 72,00 €
Zuschlag bei Bestattungen am Samstag zuzüglich
50 % auf Endbetrag
Beerdigungen an einem
Sonntag sind nur in Ausnahmen für Beisetzungen
von Pfarrern oder anderen
Würdenträgern möglich.
Sonntagszuschlag erfolgt in Höhe von 100 %
auf den jeweiligen Grabpreis.
Die Gebühren nach Nr. 1-9 verstehen sich jeweils zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Gebühr für die Benutzung der Aussegnungshalle und/oder
des Leichenhauses beträgt
- bei Erdbestattungen 300,00 €
- bei Urnenbestattungen 100,00 €
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.06.2020 in Kraft.
Stadtrat Sacher fragte nach dem Preisvergleich.
Bgmin. Kappes erklärte, dass seinerzeit eine Ausschreibung erfolgte.
Stadtrat Piplat merkte an, dass auch noch eine Kalkulation für die Gebühren anstehe.
Bgmin. Kappes führte aus, dass die Grabmachergebühren eins zu eins weitergegeben werden und im Rahmen der Gebührenkalkulation man den Nutzen überdenken müsse sowie die Anlegung von Parkplätzen auf den hierzu erworbenen Flächen.
Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt der vorgeschlagenen Preiserhöhung des Bestattungsunternehmens Busch, Wertheim zum Grabmachervertrag vom 20.02.2013 zu und beschließt die Änderungssatzung der Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Stadtprozelten. Bürgermeisterin Kappes wird beauftragt diese auszufertigen und bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
9 |
9 |
0 |