Sitzung: 12.03.2020 Gemeinderat Altenbuch
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0
Mit Eingang vom 27.01.2020 reichte das
Bestattungsinstitut Busch Preiserhöhungen zum Grabmachervertrag vom 21.12.2012
ein. Danach können alle zwei Jahre die Entschädigungssätze als Festpreise neu
vereinbart werden. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 01.02.2017.
Die Preiserhöhung zieht auch eine Änderung der
Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung wie folgt nach sich:
ÄNDERUNGSSATZUNG
der Abgabensatzung zur Satzung über die öffentlichen
Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Altenbuch
(Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung)
Auf Grund der Art. 1, 2 und 8 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Altenbuch folgende
Abgabensatzung:
§ 1
§ 3 Abs. 1 der Abgabensatzung
zur Friedhofs- und Bestattungssatzung erhält folgende Neufassung (die
Änderungen wurden in rot dargestellt, die bisherigen Preise informativ
aufgeführt):
Preise bisher
(informativ)
(1)
Die
Bestattungsgebühren betragen:
1.
Herstellung,
Öffnung und Schließung
a)
eines Urnengrabes 150,00 € 130,00 €
Zuschlag
bei Beisetzung:
a.
nach 17:00 Uhr, Person/Std (bisher pauschal) 47,00 € 42,00 €
b.
Samstag - keine
Urnenbestattungen
b)
eines
Kindergrabes 220,00 € 160,00 €
Zuschlag
bei Beisetzung:
a.
nach 17:00 Uhr,
Person/Std 47,00 € 42,00 €
b.
am Samstag,
pauschal 130,00
€
130,00 €
c)
eines Einzel- /
Familiengrabes 420,00 € 380,00 €
Zuschlag
bei Beisetzung:
a.
nach 17:00 Uhr, Person/Std 47,00 €
42,00 €
b.
am Samstag,
pauschal 150,00 € 130,00 €
d)
eines Einzel-/
Familiengrabes als Tiefgrab 480,00 € 440,00 €
Zuschlag
bei Beisetzung:
a.
nach 17:00 Uhr, Person/Std 47,00 € 42,00
€
b.
am Samstag,
pauschal 150,00 € 130,00 €
2.
Umbettung einer
Urne 200,00 € 130,00 €
3.
Umbettung
(Erdbestattung bis 10 Jahre) 850,00 € 770,00 €
4.
Umbettung
(Erdbestattung ab 10 Jahre) 660,00 € 600,00 €
5.
Bestattungsordner,
pro Std. 47,00 € 42,00 €
Zuschlag bei Bestattungen am Samstag zuzüglich
50 % auf Endbetrag
6.
Grabstelle zur
Bestattung vorrichten 47,00 € 45,00 €
7.
Blumenschmuck
auflegen 47,00 € 40,00 €
8.
a) Abräumen des Grabplatzes 47,00 € 40,00 €
b) sonstige
notwendige unvorhergesehene Arbeiten,
wie
beispielsweise Entfernung von vorhandenen Grab-
einfassungen
und Fundamenten, Wurzelstöcken, Frost
etc.,
jeweils nach Zeitaufwand pro Person/Std. 47,00 € 42,00 €
9.
Bestellung von
Sargträgern pro Träger 85,00 € 72,00 €
Zuschlag
bei Bestattungen am Samstag zuzüglich
50 % auf Endbetrag
Beerdigungen
an einem Sonntag sind nur in Ausnahmen für Beisetzungen
von
Pfarrern oder anderen Würdenträgern möglich.
Sonntagszuschlag
erfolgt in Höhe von 100 % auf den jeweiligen Grabpreis.
Die
Gebühren nach Nr. 1-9 verstehen sich jeweils zuzüglich der
gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
§ 2
Diese Satzung tritt am
01.06.2020 in Kraft.
Altenbuch, den
Gemeinde Altenbuch
Andreas Amend
1. Bürgermeister
Gemeinderat Hruby wollte wissen, wie lange
Vertragslaufzeit ist.
Anmerkung der Verwaltung: Der Vertrag trat am 01.01.2013 in Kraft und
gilt für 5 Jahre. Dieser verlängert sich automatisch um 2 Jahre, sofern er
nicht ½ Jahr vor Ablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt
wird.
Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt der vorgeschlagenen Preiserhöhung des Bestattungsunternehmens Busch, Wertheim zum Grabmachervertrag vom 21.12.2012 zu und beschließt die Änderungssatzung der Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Altenbuch. Bürgermeister Amend wird beauftragt diese auszufertigen und bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |