Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Mit Eingang vom 27.01.2020 reichte das Bestattungsinstitut Busch Preiserhöhungen zum Grabmachervertrag vom 21.12.2012 ein. Danach können alle zwei Jahre die Entschädigungssätze als Festpreise neu vereinbart werden. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 01.02.2017.

 

Die Preiserhöhung zieht auch eine Änderung der Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung wie folgt nach sich:

 

 

ÄNDERUNGSSATZUNG

der Abgabensatzung zur Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Altenbuch

(Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung)

 

 

Auf Grund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Altenbuch folgende Abgabensatzung:

 

§ 1

 

§ 3 Abs. 1 der Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung erhält folgende Neufassung (die Änderungen wurden in rot dargestellt, die bisherigen Preise informativ aufgeführt):

 

Preise bisher

(informativ)

(1)  Die Bestattungsgebühren betragen:

1.   Herstellung, Öffnung und Schließung

a)  eines Urnengrabes                                                                   150,00 €      130,00 €

Zuschlag bei Beisetzung:

a.  nach 17:00 Uhr, Person/Std (bisher pauschal)                 47,00 €      42,00 €

b.  Samstag - keine Urnenbestattungen                                                                     

 

b)  eines Kindergrabes                                                                   220,00 €      160,00 €

Zuschlag bei Beisetzung:

a.  nach 17:00 Uhr, Person/Std                                              47,00 €      42,00 €

b.  am Samstag, pauschal                                                   130,00 €      130,00 €

 

c)  eines Einzel- / Familiengrabes                                                  420,00 €      380,00 €

Zuschlag bei Beisetzung:

a.  nach 17:00 Uhr, Person/Std                                              47,00 €      42,00 €

b.  am Samstag, pauschal                                                   150,00 €      130,00 €

 

d)  eines Einzel-/ Familiengrabes als Tiefgrab                               480,00 €      440,00 €

Zuschlag bei Beisetzung:

a.  nach 17:00 Uhr, Person/Std                                              47,00 €      42,00 €

b.  am Samstag, pauschal                                                   150,00 €      130,00 €

 

2.   Umbettung einer Urne                                                                     200,00 €      130,00 €

3.   Umbettung (Erdbestattung bis 10 Jahre)                                        850,00 €      770,00 €

4.   Umbettung (Erdbestattung ab 10 Jahre)                                         660,00 €      600,00 €

5.   Bestattungsordner, pro Std.                                                               47,00 €      42,00 €

Zuschlag bei Bestattungen am Samstag zuzüglich
50 % auf Endbetrag

                                                                                                                     

6.   Grabstelle zur Bestattung vorrichten                                                 47,00 €      45,00 €

7.   Blumenschmuck auflegen                                                                 47,00 €      40,00 €

8.   a)  Abräumen des Grabplatzes                                                          47,00 €      40,00 €

b)  sonstige notwendige unvorhergesehene Arbeiten,

    wie beispielsweise Entfernung von vorhandenen Grab-

    einfassungen und Fundamenten, Wurzelstöcken, Frost

    etc., jeweils nach Zeitaufwand pro Person/Std.                          47,00 €      42,00 €

 

9.   Bestellung von Sargträgern pro Träger                                             85,00 €      72,00 €

Zuschlag bei Bestattungen am Samstag zuzüglich                              
50 % auf Endbetrag                                                                                                   

 

Beerdigungen an einem Sonntag sind nur in Ausnahmen für Beisetzungen

von Pfarrern oder anderen Würdenträgern möglich.

Sonntagszuschlag erfolgt in Höhe von 100 % auf den jeweiligen Grabpreis.

 

Die Gebühren nach Nr. 1-9 verstehen sich jeweils zuzüglich der

gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.06.2020 in Kraft.

 

 

 

Altenbuch, den

Gemeinde Altenbuch

 

 

 

Andreas Amend

1. Bürgermeister

 

 

 

Gemeinderat Hruby wollte wissen, wie lange Vertragslaufzeit ist.
Anmerkung der Verwaltung: Der Vertrag trat am 01.01.2013 in Kraft und gilt für 5 Jahre. Dieser verlängert sich automatisch um 2 Jahre, sofern er nicht ½ Jahr vor Ablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt der vorgeschlagenen Preiserhöhung des Bestattungsunternehmens Busch, Wertheim zum Grabmachervertrag vom 21.12.2012 zu und beschließt die Änderungssatzung der Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Altenbuch. Bürgermeister Amend wird beauftragt diese auszufertigen und bekanntzumachen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0