Sitzung: 09.03.2020 Zweckverbandsversammlung WZV
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0
Haushaltssatzung
des
Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe
Landkreis
Miltenberg
für
das Haushaltsjahr
2020
Auf Grund der Art 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.069.100 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 387.900 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1. Betriebskostenumlage
Die Betriebskostenumlage wird über den jeweiligen Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der Mitgliedsgemeinden erhoben. Der Gebührensatz beträgt in der Zeit vom 01.01.2020 bis einschl. 31.12.2020 1,95 Euro + 7 % MWSt.
2. Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 170.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
Bgm. Amend erkundigt sich, ob die kalkulierten Kosten für die Sanierung der Hochbehälter Neuenbuch und Grohberg realistisch seien. Herr Wolf erläutert, die Werte basieren auf den Erfahrungen aus den bereits abgeschlossenen Sanierungsmaßnahmen, u.a. Dorfprozelten, und auch auf der Kalkulation von Baur Consult, die noch vom Vorsitzenden Haider in Auftrag gegeben worden sei. Er gehe davon aus, dass die Maßnahmen mit den Haushaltsansätzen realisierbar seien.
Die Frage von Bgm. Amend, wie der Soll-Überschuss 2019 entstand, erläutert die Kämmerin zum einen mit den höheren Einnahmen aus dem Verkauf, den erfolgreichen Verhandlungen zur Betriebskostenumlage mit den Stadtwerken Wertheim, der Verschiebung von Ausgaben für die Sanierung des Hochbehälters Dorfprozelten ins Jahr 2020 sowie der nicht durchgeführten Verlegung des Teilstücks Verbandsleitung der Fa. Kratzer. Die von Herrn Amend geäußerte Vermutung, die nicht verwirklichte Umsetzung der Neuverlegung des Steuerkabels Dorfprozelten sei dafür verantwortlich, entkräftet Frau Tschöp. Die Maßnahme sei im Haushalt 2019 gar nicht mehr geplant gewesen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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11 |
11 |
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