Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgmin. Kappes begrüßte zu diesem TOP die Kämmerin Frau Tschöp und übergab dieser zur Vorstellung des Haushalts das Wort:

 

Den Gremiumsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung ein Entwurf des Haushaltsplans, die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2020, sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ausgehändigt. Hierzu wird Bezug genommen.

 

Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes musste bereits bis Ende März 2020 erarbeitet und über das Landratsamt Miltenberg der Regierung von Unterfranken vorgelegt werden.

 

Die Vorberatungen des Haushalts durch den Finanzausschuss der Stadt Stadtprozelten fanden am 17.02.2020 und 15.04.2020 statt.

 

 

Haushaltssatzung

 

der Stadt Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2020

 

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Stadtprozelten  folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit    3.355.900 € und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit      1.821.200 € ab.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 260.000 € festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1)    Grundsteuer

a)    Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                           390 v.H.

b)    Für die Grundstücke   (B)                                                                   360 v.H.

 

2)    Gewerbesteuer                                                                                         380 v.H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf 550.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

 

 

2. Bgm. Adamek bedankte sich bei der Kämmerin für die Ausarbeitung der 244 Seiten und betonte, dass man wenig Freude mit den Finanzen habe und sich im Wesentlichen auf die Pflichtaufgaben beschränken muss. Es gelte die begonnen Maßnahmen abzuschließen sowie die wirtschaftliche Entwicklung in der Coronakrise abzuwarten. Insgesamt habe man wenig Spielraum. Ziel sei es einen genehmigungsfähigen Haushalt zu generieren. Die CSU-Fraktion könne dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf zustimmen.

 

Stadtrat Piplat sprach für die SPD-Fraktion und erklärte ebenso, dass die Haushaltskonsolidierung kein Vergnügen bereite. Dieses Jahr sei es besonders schwierig gewesen und man habe leider die Mindestzuführung nicht geschafft. Es stehe auch keine Lösung in Aussicht. Einerseits müsse man mehr Kredite aufnehmen, andererseits könne sich dadurch die Stabilisierungshilfe reduzieren. Insgesamt sei man in dieser Legislaturperiode mit nur 107.000,00 € mehr Schulden zum Ende als zum Beginn doch recht gut gefahren. Leider konzentrieren sich die Probleme zu sehr auf Schulden und nicht auf noch offene Projekte, wie z.B. der Infrastruktur. Insgesamt sei ein Überdenken der Kommunalen Finanzversorgung nötig und vorhandene Nöte bei höherer Stelle zu artikulieren. Abschließend sei aber dem HH-Planentwurf zuzustimmen.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt den vorgelegten Haushaltsplan 2020 sowie die Finanzplanungsjahre 2021 bis 2023 und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020. Er nimmt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Kenntnis und bekräftigt auch weiterhin die Selbstbeschränkung nur für notwendige Pflichtaufgaben Darlehen aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0