Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

Nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO sind aus der Mitte des Gemeinderates mindesten ein weiterer Bürgermeister (der zweite Bgm.) und höchstens 2 weitere Bgm. Zu wählen.

Der Stadtrat muss, bevor er zur Wahl weiterer Bgm. schreitet, durch Mehrheitsbeschluss bestimmen, ob ein oder zwei weitere Bgm. Gewählt werden sollen und die Reihenfolge bestimmen.

 

Jeder weitere Bürgermeister ist einzeln zu wählen mittels geheimer Abstimmung unter Verwendung von Stimmzetteln. Art. 49 GO gilt nicht. Das Stadtratsmitglied kann sich selbst wählen und ist bei Anwesenheit sogar zur Stimmabgabe verpflichtet.

 

Stadtrat Adamek sprach sich für die CSU-Fraktion aus, einen 2. und einen 3. Bürgermeister zu wählen. Das habe sich in der bisherigen Praxis bewährt.

 

Stadtrat Piplat sprach sich für die SPD-Fraktion ebenso für die bewährte Praxis aus.

 

Für die FWG-Fraktion sprach sich Stadtrat Weiskopf aus, sich dem Vorschlag anzuschließen. Allerdings sei dies auch eine Frage der Mittel.

 

Die Verwaltung merkte hierzu an, dass der 3. Bgm. nur im wirklichen Vertretungsfall vergütet wird und sich daher die Kosten bisher im überschaubaren Rahmen gehalten haben.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt  2 weitere (stellvertretende) ehrenamtliche Bürgermeister zu wählen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0