Beschluss: Kenntnis genommen

Gemäß Art. 31 Abs. 4 GO sind in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung alle neugewählten Stadtratsmitglieder zu vereidigen. Die Vereidigung entfällt für die wiedergewählten Stadtratsmitglieder.

 

Die Eidesformel ergibt sich aus Art. 31 Abs. 4 GO:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

 Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

 

(Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an der Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ ich gelobe“ zu sprechen.)  

 

Der Eid wurde von den neu gewählten Stadtratsmitgliedern einzeln geleistet: Stadträtin Kirchner-Kraft, Stadträtin Werthmann, Stadträtin Götz, Stadtrat Weiskopf, Stadtrat Zöller, Stadtrat Greulich und Stadtrat Blum.