Die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2008 wurden dem Gremium nochmals im Wortlaut zur Kenntnis gegeben.
Ergänzend hierzu merkte der Verbandsvorsitzende an, dass er in Bezug auf die Energieeinsparungsverordnung Erkundigungen eingezogen habe, was der Austausch von Fenstern in den einzelnen Klassenzimmern für kostenmäßige Größenordnungen mit sich bringen würde. Je nach Ausführung der Fenster sei im OG mit einem Betrag von 13.-15.000,00 € pro Klassenzimmer und im EG mit 9-10.000,00 € pro Klassenzimmer zu rechnen. Angeregt wurde von ihm auch in Bezug auf Energieeinsparung die Beschulung der noch vorhandenen Kinder in einen Trakt des Gebäudes zu verlegen.
Der vorgelegte
Haushalt 2008 wurde unverändert angenommen.
Weiterhin wurde die Haushaltssatzung beschlossen:
H A U S H
A L T S S A T Z U N G
des Schulverbandes Dorf-/Stadtprozelten, Landkreis
Miltenberg, für das Haushaltsjahr 2008
Auf Grund der Art. 9
des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG
sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende H a u s h a l t s s a t z u n g:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im V e r w a l t u n g s h a u s h a l t
in den Einnahmen und Ausgaben mit 186.800,00 €
u n d
im V e r m ö g e n s h a u s h a l t
in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.000,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
S c h u l v e r b a
n d s u m l a g e
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im V e r w a l t u n g s h a u s h a l t wird für das Haushaltsjahr 2008 auf 153.500,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).
2.
Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird
die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom
3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.137,03 € festgesetzt.
4. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 40.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungs-ergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
4 |
3 |
3 |
0 |