Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 0

Den Verbandsräten wurden vorab zur Vorbereitung der Haushaltsplan, sowie die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2020 übermittelt und diese in der Sitzung durch Kämmerin Birgit Tschöp erläutert.

 

 

Haushaltssatzung

des

Schulverbandes Faulbach

Landkreis Miltenberg

für

das Haushaltsjahr 2020

 

Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                 923.100  Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit               2.769.700  Euro

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Betriebskostenumlage

1.    Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf                                            763.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

2.    Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2019 auf 236 Verbandsschüler festgesetzt.

3.    Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 3.233,05 Euro festgesetzt.

 

Investitionsumlage

1.    Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll wird auf                                                      30.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes Umgelegt (Investitionsumlage).

2.    Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2019 auf 236 Verbandsschüler festgesetzt.

3.    Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 127,12 Euro festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  150.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft

 

 

Bgm. Amend erkundigt sich, wie aufgrund der Corona-Pandemie mit dem Hallenbad verfahren werde. Er hoffe, dass sich das Defizit 2020 wieder maximal im Bereich von rund 50.000 € bewege. Verbandsvorsitzender Hörnig bestätigt, man versuche den Einnahmeausfällen gegenzusteuern. So habe man die Heizung herunter gefahren, um Betriebskosten zu sparen. Die geplanten Einnahmen in Höhe von 47.000 € aus Eintrittsgeldern werde man wohl aufgrund der Schließung des Hallenbads nicht erreichen können. Beim Personal baue man Überstunden ab. Derzeit prüfe man, ob man evtl. für die Reinigungskräfte Kurzarbeit anmelden könne.


Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Faulbach beschließt den vorgelegten Haushaltplan 2020 sowie die Finanzplanungsjahre 2021 bis 2023 und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

7

7

7

0

 

 

Nach Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung erfolgt eine Pause zum Lesen des aufliegenden nichtöffentlichen Sitzungsprotokolls aus der letzten Sitzung. Einwände hierzu werden nicht erhoben.