Sitzung: 28.04.2020 Schulverbandsversammlung
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 0
Den
Verbandsräten wurden vorab zur Vorbereitung der Haushaltsplan, sowie die
Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2020 übermittelt und diese in der Sitzung
durch Kämmerin Birgit Tschöp erläutert.
Haushaltssatzung
des
Schulverbandes
Faulbach
Landkreis
Miltenberg
für
das
Haushaltsjahr 2020
Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen
Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO)
erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in
den Einnahmen und Ausgaben mit 923.100
Euro
und
im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 2.769.700 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahme für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Betriebskostenumlage
1.
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen
nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 763.000,00
Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des
Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).
2.
Für die Berechnung der Schulverbandsumlage
wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2019 auf 236
Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler
auf 3.233,05 Euro festgesetzt.
Investitionsumlage
1.
Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen
nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll wird auf
30.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die
Mitglieder des Schulverbandes Umgelegt (Investitionsumlage).
2.
Für die Berechnung der Investitionsumlage
wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2019 auf 236
Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die Investitionsumlage wird je
Verbandsschüler auf 127,12 Euro festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft
Bgm. Amend erkundigt sich, wie aufgrund der Corona-Pandemie mit dem
Hallenbad verfahren werde. Er hoffe, dass sich das Defizit 2020 wieder maximal
im Bereich von rund 50.000 € bewege. Verbandsvorsitzender Hörnig bestätigt, man
versuche den Einnahmeausfällen gegenzusteuern. So habe man die Heizung herunter
gefahren, um Betriebskosten zu sparen. Die geplanten Einnahmen in Höhe von
47.000 € aus Eintrittsgeldern werde man wohl aufgrund der Schließung des
Hallenbads nicht erreichen können. Beim Personal baue man Überstunden ab.
Derzeit prüfe man, ob man evtl. für die Reinigungskräfte Kurzarbeit anmelden
könne.
Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Faulbach beschließt den vorgelegten Haushaltplan 2020 sowie die Finanzplanungsjahre 2021 bis 2023 und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
7 |
7 |
7 |
0 |
Nach Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung erfolgt eine Pause zum Lesen des aufliegenden nichtöffentlichen Sitzungsprotokolls aus der letzten Sitzung. Einwände hierzu werden nicht erhoben.