Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 0

Vors. Bieber übergab zu diesem TOP das Wort an die Kämmerin Frau Tschöp.

 

Frau Tschöp gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Sie legte dar, das der Verband gut dastehe und schuldenfrei sei.

 

Zum Haushaltsplan wird auf die ausgehändigten Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2020 verwiesen.

 

Haushaltssatzung

 

des

Schulverbandes Dorf-/Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

das Haushaltsjahr 2020

 

Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit       230.000  Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit         101.200  Euro

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Betriebskostenumlage

1.    Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf                                            198.200,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

 

2.    Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2019 auf 93 Verbandsschüler festgesetzt.

 

3.    Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.131,18 € festgesetzt.

 

Investitionsumlage

Eine Investitionspauschale wird nicht festgesetzt.

 

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  38.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.


Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Dorfprozelten/Stadtprozelten beschließt den vorgelegten Haushaltsplan 2020, sowie die Finanzplanungsjahre 2021 bis 2023 und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

5

4

4

0