Beschluss: Kenntnis genommen

Gemäß Art. 31 Abs. 4 GO sind in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung alle neugewählten Gemeinderatsmitglieder zu vereidigen. Die Vereidigung entfällt für die wiedergewählten Gemeinderatsmitglieder.

 

Die Eidesformel ergibt sich aus Art. 31 Abs. 4 GO.

Bgm. Amend vereidigte die neuen Gemeinderatsmitglieder: Follner, Ritzler, Fuchs, Hirsch, Nitschke und Zwiesler mit folgender Formel:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

 Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

 

 


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