Sitzung: 07.05.2020 Gemeinderat Altenbuch
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0
Bgm. Amend gab die Stellungnahme der Verwaltung dem
Gremium zur Kenntnis:
Nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO sind aus der Mitte des Gemeinderates mindesten
ein weiterer Bürgermeister (der zweite Bgm.) und höchstens 2 weitere Bgm. Zu
wählen.
Der Gemeinderat muss, bevor er zur Wahl weiterer Bgm. schreitet, durch Mehrheitsbeschluss bestimmen, ob ein oder zwei weitere Bgm. Gewählt werden sollen und die Reihenfolge bestimmen.
Jeder weitere Bürgermeister ist einzeln zu wählen mittels
geheimer Abstimmung unter Verwendung von Stimmzetteln. Art. 49 GO gilt nicht.
Das Gemeinderatsmitglied kann sich selbst wählen und ist bei Anwesenheit sogar
zur Stimmabgabe verpflichtet.
Gemeinderat Geis meinte, dass die letzte Wahlperiode
gezeigt habe, dass ein 3. Bürgermeister zu wenig Mitsprache habe.
Gemeinderat Ulrich hielte einen weiteren Bürgermeister für ausreichend.
Diesem stimmte Gemeinderat Nitschke zu.
Gemeinderat André Hirsch fragte nach, wie die letzten Jahre nachdem der
damalige 3. Bürgermeister sein Amt niederlegte funktionierten.
Herr Amend führte aus, dass eine Vertretung nicht notwendig wurde. Desweiteren
betonte er, die weiteren Bürgermeister haben für die Informationsbeschaffung
der laufenden Geschäfte eine sogenannte Holschuld und müssen nicht immer
automatisch vom ersten Bürgermeister über alle Tätigkeiten informiert werden.
Gemeinderätin Fuchs informierte, dass bei dem ungewöhnlichen Fall beide
Bürgermeister würden ausfallen normalerweise das älteste Gemeinderatsmitglied
vertritt.
Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt 1 weiteren (stellvertretenden) ehrenamtlichen Bürgermeister zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
13 |
13 |
0 |