Beschluss: Kenntnis genommen

Lt. der Geschäftsordnung und des Gemeindeverfassungsrechts sind die weiteren Bürgermeister zu wählen - gem. Art. 51 GO. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig.

 

Mit der Wahldurchführung wird – sofern Einverständnis besteht – die Geschäftsführerin und der Schriftführer beauftragt. 

 

Gemeinderat Nitschke schlug für die Wahl des zweiten ehrenamtlichen Bürgermeisters für die CSU Gemeinderat Ulrich vor.

 

Gemeinderätin Follner schlug für die Wahl des zweiten ehrenamtlichen Bürgermeisters für die FWG Gemeinderat Meßner vor.

 

Danach erfolgte die Verteilung der Stimmzettel und die Durchführung der Wahl.

 

Auf den Bewerber Gemeinderat Ulrich entfielen                                  9 Stimmen

Auf den Bewerber Gemeinderat Meßner entfielen                   4 Stimmen

 

Somit ist Gemeinderat Ulrich zum 2. Bürgermeister gewählt.

Gemeinderat Ulrich nahm die Wahl an.

 


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