Beschluss: Kenntnis genommen

Der erste Bürgermeister nimmt gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 5 GO dem neu gewählten 2. Bürgermeister Ulrich den Eid nach Art. 27 KWBG ab.

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe. “

 

 


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