Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

Gemäß Art. 32 Abs. 1 GO kann der Gemeinderat vorberatende Ausschüsse bilden. Er hat in der Vergangenheit hiervon Gebrauch gemacht. Beschließende Ausschüsse nach Art. 32 Abs. 2 GO wurden bisher mit Rücksicht auf die Größe der Gemeinde und des Gemeinderates nicht gebildet.

 

In der vorangegangen Wahlperiode gab es folgende Ausschüsse:

 

-           Rechnungsprüfungsausschuss mit 4 Mitgliedern

 

Nach Art. 33 Abs. 1 GO regelt der Gemeinderat die Zusammensetzung der Ausschüsse in der Geschäftsordnung bzw. in der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts.

 

Es wird vorgeschlagen, den bisherigen Ausschuss mit den bisherigen Mitgliederzahlen wieder zu bilden.

 

Bei der beschlussmäßigen Bestellung der Ausschussmitglieder ist der Gemeinderat an die Vorschläge der in ihm vertretenen Parteien gebunden. Ausnahme: es wird kein Vorschlag gemacht.

 

Bürgermeister Amend gab an, einen Bauausschuss für das Projekt Kinderkrippe sowie einen Finanzschuss weiter zu bilden um die vielfältigen Aufgaben zu verteilen. Beschließende Ausschüsse soll es nicht geben.

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ab 5.000 Einwohner verpflichtend (Art 103 GO).

Art. 33 Abs. 2 GO wonach die 1. Bürgermeisterin Vorsitzende wäre, findet keine Anwendung. Ein Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses ist zum Vorsitzenden zu bestimmen.

 

Zur Besetzung der Ausschüsse ist noch grundsätzlich anzumerken, dass eine Berücksichtigung der Stärkeverhältnisse der im Stadtrat vertreten Parteien sich in der Ausschussbesetzung widerspiegeln soll.

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt im Hare/Niemeyer-Verfahren:

 

Zahl der Sitze der Fraktion x Zahl der Ausschusssitze

                       Gesamtzahl der Sitze

 

Ergebnis: RP-Ausschuss               FWG: 6 x 4 : 12 =  2             = 2

                                                      CSU  6 x 4 : 12 =  2        = 2

          

 

Beim Rechnungsprüfungsausschuss ist zusätzlich der Vorsitzende aus den 4 berufenen Mitgliedern zu bestellen.

Für die CSU schlug 2. Bgm. Ulrich die Gemeinderäte Zwiesler und Geis vor.

Seitens der FWG schlug Gemeinderat Nicolai Hirsch sich selber sowie Gemeinderat André Hirsch vor.

 

Zudem schlug Bürgermeister Amend Gemeinderat Nicolai Hirsch als Vorsitzenden vor.

 

 

Ergebnis: Bauausschuss               CSU  6 x 6 :  12 = 3              = 3

                                                FWG 6  x 6 :  12  = 3            = 3


Für die CSU schlug 2. Bgm. Ulrich sich selber sowie die Gemeinderäte Nitschke und Link vor.

Gemeinderat Nicolai Hirsch schlug für die FWG die Gemeinderäte André Hirsch, Meßner und Ritzler vor.

 

 

 

Ergebnis: Finanzausschuss:        CSU 6 x 4 :  12 =   2 = 2

                                                FWG 6 x 4 : 12  =  2             = 2

 

 

Seitens der CSU Fraktion wurden von 2. Bgm Ulrich sich sowie Gemeinderat Zwiesler vorgeschlagen.

Gemeinderat Meßner schlug für die FWG sich und Gemeinderat Nicolai Hirsch vor.


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt in den

 

Rechnungsprüfungsausschuss folgende 4 Mitglieder zu berufen:
Gemeinderäte: André Hirsch, Nicolai Hirsch, Zwiesler und Geis.

 

Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird das Gemeinderatsmitglied Herr Nicolai Hirsch bestellt.

 

Bauausschuss folgende 6 Mitglieder zuzügl. Bürgermeister zu berufen:
Gemeinderäte: Ulrich, Nitschke, Link, André Hirsch, Meßner und Ritzler.

 

Finanzausschuss folgende 4 Mitglieder zuzügl. Bürgermeister zu berufen:
Gemeinderäte: Ulrich, Zwiesler, Meßner, Nicolai Hirsch.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0