Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Bgm. Amend führte die Stellungnahme der Verwaltung aus:

Jedes Verbandsmitglied entsendet mindestens einen Verbandsrat in die Verbandsversammlungen. Die Anzahl der weiteren Vertreter bestimmt sich nach der Satzung des Zweckverbandes (Art. 32 Abs. 2 S. 3 KommZG).

 

Geborener Verbandsrast  ist der 1. Bürgermeister. Er wird generell durch die bestellten Vertreter  (= 2. Bürgermeister) in den Gremien vertreten. Wir bitten deshalb bei der weiteren Bestellung den 2. Bürgermeister außen vor zu lassen.

 

Die weiteren Vertreter/innen (gekorene Verbandsräte) sind durch Beschluss des Gemeinderates zu bestellen. Es besteht keine Bindung an den in Art. 33 Abs1 Satz 2-5 GO vorgeschriebenen Proporz . - Es besteht auch keine persönliche Beteiligung nach Art. 49 GO . 

 

Für jeden Verbandsrat ist eine Stellvertretung namentlich zu benennen.

 

  • In den Abwasserzweckverband sind neben dem Bürgermeister zwei Gemeinderäte zu entsenden.

 

  • In den Wasserzweckverband sind neben dem Bürgermeister zwei Gemeinderäte zu entsenden.

 

  • In den Schulverband Faulbach ist neben dem Bürgermeister ein weiterer Gemeinderat zu entsenden.

 

Verwaltungsgemeinschaft:

 

Hier gilt nicht das KommZG sondern Art. 6 Abs. 2 VGemO (Verwaltungsgemeinschaftsordnung) i.V.m. Art. 33 Abs. 1 GO (Gemeindeordnung), d.h. es ist auf das Stärkeverhältnis der Parteien Rücksicht zu nehmen:

 

           In die Verwaltungsgemeinschaft sind neben dem Bürgermeister zwei Gemeinderäte zu entsenden.

 

Dies setzt sich wie folgt zusammen:              FWG: 6 x 2 : 12 =  1              = 1

                                                                        CSU  6 x 2 : 12 =  1                = 1

 

 

Danach schlug Gemeinderat Meßner die jeweiligen Verbandsräte und Vertreter für die FWG

Fraktion vor.

 

Gemeinderat Ulrich schlug die jeweiligen Verbandsräte und Vertreter für die CSU Fraktion vor.

 

Bei dem einzigen zu vergebenen Sitz bei der Schulverbandsversammlung konnte sich das

Gremium nach einer kurzen Diskussion einigen, den Verbandsrat aus der FWG Fraktion und

den Vertreter hierzu aus der CSU Fraktion zu benennen.


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt neben dem 1. Bürgermeister Andreas Amend (Vertreten durch den 2. Bürgermeister Ulrich) folgende Gemeinderäte in die Verwaltungsgemeinschaftsversammlung zu entsenden:

 

1. Mitglied:                                         Gemeinderat Nitschke

Als Stellvertreter wird benannt:     Gemeinderat Link

 

2. Mitglied:                                         Gemeinderat Meßner

Als Stellvertreterin wird benannt: Gemeinderätin Fuchs

 

 

 

Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt neben dem 1. Bürgermeister Andreas Amend (Vertreten durch den 2. Bürgermeister Ulrich) folgende Gemeinderäte in die Abwasserzweckverbandsversammlung zu entsenden:

 

1. Mitglied:                                         Gemeinderat Link

Als Stellvertreter wird benannt:     Gemeinderat Geis

 

2. Mitglied:                                         Gemeinderat Ritzler

Als Stellvertreter wird benannt:     Gemeinderat André Hirsch

 

 

 

Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt neben dem 1. Bürgermeister Andreas Amend  (Vertreten durch den 2. Bürgermeister Ulrich) folgende Gemeinderäte in die Wasserzweckverbandsversammlung zu entsenden:

 

1. Mitglied:                                         Gemeinderat Zwießler

Als Stellvertreter wird benannt:     Gemeinderat Nitschke

 

2. Mitglied:                                         Gemeinderat André Hirsch

Als Stellvertreter wird benannt:     Gemeinderat Ritzler

 

 

 

Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt neben dem 1. Bürgermeister Andreas Amend  (Vertreten durch den 2. Bürgermeister Ulrich) folgendes Gemeinderatsmitglied in die Schulverbandsversammlung Faulbach zu entsenden:

 

 1. Mitglied:                                        Gemeinderätin Follner

Als Stellvertreter wird benannt:     Gemeinderat Nitschke

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0

 

Die vorgeschlagenen Verbandsräte und Stellvertreter nahmen die Berufung in die einzelnen Gremien an.