Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0

Die Eckdaten des Haushaltes 2008 wurden der Gemeinschaftsversammlung vom Kämmerer zur Kenntnis gegeben.

 

Erfreulich sei, dass die von den beiden Mitgliedsgemeinden zu erhebende Betriebskostenumlage um 25.000,00 € gesenkt werden konnte. Die Minderung ist in den niedrigeren Personalkosten zu begründen. Bei den anderen Haushaltsansätzen ergeben sich keine gravierenden erläuterungsbedürftigen Änderungen.

 

Der vorgelegte Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2008 wurde letztlich unverändert angenommen.


Der vorgelegte Haushalt 2008 wurde unverändert angenommen.

 

Weiterhin wurde die Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

Haushaltssatzung

 

der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2008

 

 

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 40,41 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für dass Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit           496.000         

und

im Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit             40.000                     

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. .

   

                                                          § 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Verwaltungsumlage

 

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltjahr 2008 auf 378.500 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30. Juni 2007 auf 2.880 Einwohner festgesetzt.

 

3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 131,42 € festgesetzt.

 

 

Investitionsumlage

 

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                                     50.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

 

Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2008 in Kraft.