Die Eckdaten des Haushaltes 2008 wurden der Gemeinschaftsversammlung vom Kämmerer zur Kenntnis gegeben.
Erfreulich sei, dass die von den beiden Mitgliedsgemeinden zu erhebende Betriebskostenumlage um 25.000,00 € gesenkt werden konnte. Die Minderung ist in den niedrigeren Personalkosten zu begründen. Bei den anderen Haushaltsansätzen ergeben sich keine gravierenden erläuterungsbedürftigen Änderungen.
Der vorgelegte Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2008 wurde letztlich unverändert angenommen.
Der vorgelegte
Haushalt 2008 wurde unverändert angenommen.
Weiterhin wurde die Haushaltssatzung beschlossen:
Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten
Landkreis Miltenberg
für
das Haushaltsjahr 2008
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 40,41 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für dass Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 496.000 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 40.000 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. .
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Verwaltungsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltjahr 2008 auf 378.500 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die
maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom
3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 131,42 € festgesetzt.
Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2008 in Kraft.