Außerdem anwesend:

 

Frau Eick vom Ingenieurbüro Arz, Würzburg

Herr Dr. Rimpel

 

 

Er verwies auf die am 24.01.2005 stattgefundene Besprechung mit Behördenvertreter. Die dabei festzuhaltenden Meinungen der Behördenvertreter und des Verbandes gehen stark auseinander.

Vor allem in Bezug auf die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die vorhandenen Quellen.

Er übergab zur weiteren Erläuterung an Frau Eick und Herrn Dr. Rimpel.

Frau Eick ging nochmals auf die Aufgabenstellung des Ingenieurbüros Arz ein. Zum Einen sollte ein neues Schutzgebiet für die vorhandenen Quellen ausgewiesen werden. Zum Anderen sollten Standorte für Erkundungsbohrungen festgestellt werden. Vor dem Zwischenfall in Altenbuch sah dabei die vorgegebenen Situation nicht schlecht für den Verband aus.

Nachfolgend mussten die Gutachten für die Quellen über den Haufen geworfen und angepasst werden.

 

Herr Dr. Rimpel fügte dem ergänzend hinzu, dass die Bohrung in Altenbuch neue Erkenntnisse gebracht hat, die so nicht zu erwarten waren.

Zum Einen sei begrüßenswert, dass man nun über den Quellzufluss bescheid wisse, zum Anderen sind dadurch aber neue Probleme in Bezug auf die Aufrechterhaltung der Quelle aufgeworfen worden.

 

Wie sich in der Besprechung am 24.01.05 gezeigt habe, neigen die Ämter zu der Tendenz, dass die Quellen nicht schützbar sind.

Fest stehe, dass der gesamte Ortsbereich von Altenbuch in ein Schutzgebiet aufgenommen werden müsse, wobei Formulierungen für Verbote entweder vom Verband oder den Ämtern noch spezifiziert festzulegen sind.

Dies bedinge natürlich bestimmte Auswirkungen für die Gemeinde Altenbuch und ihre Bevölkerung. Unter anderem in Bezug auf die Kanalisation, Lagerung wassergefährdender Stoffe und die Überwachung von Heizöltanks.

 

Er gehe aus seiner Sicht nicht davon aus, dass die Quellen nicht schützenswert sind. Es sei generell nicht von Bohrungen, wie sie zuletzt in Altenbuch durchgeführt wurden, auszugehen. Kleinere Störungen werden durch die Bodenschichten aufgenommen. Generell sei kein 100%iger Schutz gegeben.

Es werde sicherlich schwierig mit den Behörden zu verhandeln und die Frage zu klären welches Risiko die einzelnen Beteiligten bereit sind zu tragen.

Dabei müsse auch der Hinweis darauf erlaubt sein, dass in dem Zeitraum von 30-40 Jahren keine Beeinträchtigung der Quellen erfolgt ist.

Generell sei in Spessart und Odenwald bei Niederschlägen von Eintrübungen mit anschließenden mikrobiologischen Problemen zu rechnen. Dies sei aber auch nicht mit strengeren Auflagen für ein Schutzgebiet zu beherrschen.

Für ihn stelle es sich so dar, dass die Behörden Druck zum Abschreiben der Quellwassernutzung mit Tendenz zur Brunnenförderung ausüben wollen. Auch bei Brunnen sei eine Eintrübung und Belastung möglich, jedoch kaum wahrscheinlich.

 

Auf Anfrage von Gemeinderat Neff, erklärte er, dass eine Infiltration von Bachwasser in Brunnen möglich sei.

Bei der Suche von Standorten bekomme man mengenmäßig Probleme wenn das Faulbachtal ausgeklammert werde. Das Maintal selbst sei für eine Brunnenerschließung nicht geeignet. Durch die vorhandene Bebauung und Bevölkerung. Das heißt wiederum, dass das größte Potential für die Erschließung von Brunnenwasser nicht nutzbar sei.

 

Ein Ausweichen auf die Nebentäler sei nicht viel erfolgsversprechend.

Die Erschließung der Brunnenstandorte beim Gushof würde mit sich ziehen, dass dann der Ortsteil Breitenbrunn der Gemeinde Faulbach in e in Wasserschutzgebiet einbezogen werden müsse.

 

Als weiterer Bohrpunkt sei von ihm der Sellgrund in Stadtprozelten in Betracht gezogen worden, wobei er dort eine Schüttung von 8-10 l/ sec für möglich erachte.

Bei dieser Menge stelle sich dann schon die Kapazitätsfrage. Da ein Brunnen nicht rund um die Uhr, 24 Stunden betrieben werden könne und dann ein weiterer Brunnen notwendig sei.

Außerdem spielt bei diesem Standort die nahegelegene frühere Deponie Dorfprozelten eine nicht unbeträchtliche Rolle. Sie zwinge dazu weiter ins Tal zu gehen und damit Fördermöglichkeiten einzuengen.

 

Als weiterer Bohrpunkt wurde von ihm das Tal westlich von Dorfprozelten angesprochen.

Dort erwarte er sich eine Schüttung von 5 l/sec . Wobei diese Menge als nicht ausreichend zu erachten ist.

 

Grundsätzlich sei seiner Meinung nach die jetzige Wasserversorgung brauchbar und durch technische Zusatzeinrichtungen verbesserbar.

In Bezug auf die beteiligten Behörden stelle sich die Frage, wie der Unglücksfall von den Selben eingeschätzt werde.

Mit einer bloßen Argumentation werde man gegenüber den Behörden nicht weiterkommen. Es sei notwendig weitere Probeuntersuchungen einzuschieben und gar eventuelle Grundwassermessstellen einzurichten.

Vor allem sind die Bodenbeschaffenheiden im Ortsbereich von Altenbuch zu untersuchen und Bohrungen zur Aufschlüsselung des Bodens durchzuführen.

 

Die Intensität dieser Arbeiten müsse sich einem Sicherheitsbedarf der Ämter messen.

 

 

Zum Hinweis von Bürgermeister Weiner auf das Tal östlich des Grohberges, erklärte Herr Dr. Rimpel, dass das Selbe nicht brauchbar sei. Wegen der dort vorhandenen Kanalleitung.

 

Verbandsvorsitzender Haider verdeutlichte die Situation, dass das Landratsamt erst Erkundungsbohrungen als Nachweis für Nicht-Erschließbarkeit anderer Wassernutzungsmöglichkeiten gegenüber den Quellen verlange, bzw. müsste dann auf die Brunnen beim Gushof zurückgegriffen werden.

Für ihn stelle sich die Frage der Wirtschaftlichkeit. Wenn erst eine Summe von

60.000 – 80.000 € zur Nachweisführung in den Sand gesetzt werden müssten.

 

Herr Dr. Rimpel pflichtete dem Verbandsvorsitzenden bei, dass das finanzielle Risiko, Geld bei Versuchsbohrungen in den Sand zu setzen sehr groß sei. Zur Frage der Überprüfbarkeit der Entscheidungen des Wasserwirtschaftsamtes erklärte er, dass sicherlich bei allen auftauchenden Fragen ein Ermessensspielraum gegeben sei.

 

Enddiskussionen mit Behördenvertretern werde man jedoch erst dann führen können, wenn ein Programm zum Nachweis der Schützbarkeit der Quellen durchgeführt wurde.

 

Von Verbandsrat Fries auf die Neuerschließung von Quellen hingewiesen, erklärte er, dass hierzu Quellschüttungen über einen Zeitraum von mindestens 3-5 Jahren gemessen werden müssten.

 

Verbandsvorsitzender Haider gab der Verbandsversammlung bekannt, dass sich die Wasserabgabe an die Mitgliedsgemeinden von zuletzt 369.000 m ³ auf 310.000 m³ im Jahre 2004 reduziert habe.

 

Stadtrat Schnellbach griff auf die Grundaussage von Herrn Dr. Rimpel hinsichtlich der Schützbarkeit der Quellen zurück und stellte die Frage in den Raum, ob die Möglichkeit eines Fremdwasserbezuges bereits überprüft wurde und außerdem die Möglichkeit einer Brunnenbohrung oberhalb der Gemeinde Altenbuch.

Laut Verbandsvorsitzdenen Haider könne die Gemeinde Altenbuch bei der von ihr dort zur Zeit durchgeführten Probebohrung auf ein Wasserdargebot von 3 l / sec zurückgreifen.

Dr. Rimpel fügte dem ergänzend hinzu, dass diese Bohrung in der Gemeinde Altenbuch nur dann für den Verband interessant ist, wenn sich Überschüsse, die vom Verband nutzbar wären, ergeben würden.

 

Verbandsvorsitzender Haider betonte, dass man mit der Gemeinde Altenbuch in Verhandlungen und engem Kontakt stehe.

Er stellte in den Raum, ob ohne die Untersuchungen von Herrn Dr. Rimpel in Frage stellen zu wollen, der Verband nicht weitere geologische Gutachten einholen sollte.

 

Knackpunkt für ihn sei die Aussage, dass erst Versuchsbohrungen durchgeführt werden müssten, bevor über den Erhalt der Quellen gesprochen wird.

 

Auch Frau Eick wies nochmals darauf hin, dass Frau Hörnig vom Sachgebiet Wasserwirschaftsamt beim Landratsamt Miltenberg den Beweis dafür wolle, dass es keine andere Erschließungsmöglichkeiten für Wasser, als die Quellen gebe.

 

Hierzu vertrat Dr. Rimpel die Auffassung, dass es juristisch nicht machbar sei, dass eine Entscheidung über die Quellen nur getroffen wird, wenn woanders kein Wasser gefunden werden könne.

Es müssten für die Quellen nur die entsprechenden Nachweise geführt werden. Die Einbeziehung der Gemeinde Altenbuch in ein Wasserschutzgebiet sei seiner Meinung nach auf jeden Fall möglich, wobei sich die Frage stelle, welche Kosten des Betriebes auf den Verband zukommen.

Bei einem Standpunkt des Verbandes zum Erhalt der Quellen müssten die Behörden ihrerseits eine Aussage dahingehend treffen, welches Untersuchungsprogramm hierfür verlangt wird.

Seiner Meinung nach sei eine Erkundung der Deckschichten recht kostengünstig möglich.

Es müssten ca. 10-20 Rammkernsandierungen erfolgen und zwei Grundwassermessstellen eingerichtet werden.

Er schlug die Erstellung eines Programms zur Abklärung der Deckschichten vor, das bei WWA eingereicht werden könne.

 

 

 

 


Die Verbandsversammlung beschließt, vorrangig die Schützbarkeit der vorhandenen Quellen abzuklären.

Herr Dr. Rimpel wird beauftragt zur Erstellung eines Programmes zur Erkundung der Bodendeckschichten im Bereich des Einzugsgebietes der Quellfassungen und dabei vorrangig in der Ortslage von Altenbuch.

Dieses Programm soll dann an das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg zur Stellungnahme eingereicht werden.


 

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

10

10

10

0

 

 

 

Man kam dann zurück auf den Tagesordnungspunkt 1.