Herr Edgar Prokopf fragte an, zu TOP 6 warum eine neue Straßenausbaubeitragssatzung erlassen werde.

Er vermute, dass dies im Zusammenhang mit der Kanalbaustelle im Baugebiet „Kleine Steig“ stehe.

Er stellte außerdem die Frage was umgelegt werden soll.

Er verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die Kanalbaumaßnahme nach einem Beschluss des Stadtrates aus den Erlösen der Grundstücksverkäufen des Baugebietes „Lange Theile“ finanziert werden sollte.

Außerdem sei nach Aussage von Herrn Johann vom Ingenieurbüro Johann & Eck die Kanalbaumaßnahme nicht umlagefähig.

 

Angesprochen wurde von ihm auch, dass die Beschädigung der Schwarzteerdecke bei der Kanalbaumaßnahme nicht in diesem Ausmaß sein müsste. Wenn man sich seitens der Stadt bzw. des Ingenieurbüros besser um die Ausführung der Baumaßnahme gekümmert hätte.

 

Verwaltungsfachwirt Freund erklärte, dass der Neuerlass einer Straßenausbaubeitragssatzung in keinem Zusammenhang mit irgendwelchen laufenden Baumaßnahmen stehe. Alle 32 Landkreisgemeinden seien darauf hingewiesen worden, dass auf Grund eines Gerichtsurteils die bisher vorhandenen Straßenausbaubeitragssatzungen rechtlich nicht haltbar sind und ein Neuerlass nach dem Muster des Bayerischen Gemeindetages empfohlen wird.

 

Nachdem die VG für die Mitgliedsgemeinde Altenbuch wegen dort laufender Baumaßnahmen dringlichst eine neue Straßenausbaubeitragssatzung benötigte wurde bereits im November auch der Stadt Stadtprozelten der Neuerlass der Satzung angetragen, unabhängig davon lasse die Verwaltung zur Zeit überprüfen, ob die über die Kanaltrasse hinausgehende Wiederherstellung der Straßen und Gehsteige nach der Straßenausbaubeitragssatzung mit einem Beitrag zu belegen wäre.

 

Auf Anfrage von Stadtrat Schnellbach erklärte er, dass bei einer eventuellen Abrechnung der Straßendecke die Kanaltrasse herausgerechnet werden müsste.

Stadtrat Roth vertrat die Auffassung, dass die Straßenwiederherstellung nicht abgerechnet werden könne, nachdem die Notwendigkeit auf die von der Baufirma verursachten Schäden zurückzuführen sei.

 

Bürgermeisterin Kappes erklärte, dass auch sie davon ausgehe, dass die Straßen nicht hätten erneuert werden müssen.

Zu den technischen Anfragen von Herrn Prokopf könne der zu Punkt 4 geladene Herr Janata vom Ingenieurbüro Johann & Eck noch gesondert Stellung nehmen.