Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Die Eckdaten des Haushaltes 2008 wurden von Kämmerer Freund, VGem. Stadtprozelten, vorgetragen. Auf die Vorbemerkungen zum Haushaltsplanentwurf 2008 wird verwiesen.


Der Haushalt wurde letztlich von der Verbandsversammlung einstimmig und unverändert angenommen.

 

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

 

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe (Landkreis Miltenberg) für das Haushaltsjahr 2008

 

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende H a u s h a l t s s a t z u n g:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im   V e r w a l t u n g s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                              502.400,00 €

 

und

 

im   V e r m ö g e n s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                           1.082.900,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf    978.400,00 €   festgesetzt.

 

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1)  B e t r i e b s k o s t e n u m l a g e

 

Die Betriebskostenumlage wird über den jeweiligen Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der Mitgliedsgemeinden erhoben. Der Gebührensatz beträgt 1,15 € + 7 % MWSt.

 

(2)  I n v e s t i t i o n s u m l a g e

 

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf    100.000,00 €   festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2008 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

10

8

8

0