Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Bgm. Aulbach gab die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis:

 

Bereits 2004 war der Bauantrag schon einmal im Gemeinderat und wurde von diesem auch Befürwortet. Das Landratsamt hat aber eine Genehmigung verweigert, aufgrund der freizuhaltenden Fläche für Vorgärten, lt. Ansicht des LRA.

 

Ab 01.01.2008 hat sich die BayBO geändert.

 

Nun ist die Gemeinde für isolierte Befreiungen für verfahrensfreie Bauvorhaben alleine zuständig. (Vgl. Art. 57 i.V.m. Art. 63 Abs. 3 BayBO).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

-       Überschreitung der nördlichen Baugrenze

-       Dachneigung wird nicht eingehalten 25-38 bzw. 2-10 Grad – geplant sind 20 Grad.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

Der Gemeinderat nahm Einsicht in die Planunterlagen.

 

Zusammenfassend war man sich einig, zukünftig eine klare Linie für die Bürger erkennen zu lassen.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben der Eheleute Dinkel Otto und Doris, Eichenstraße 2, 97901 Altenbuch zur Errichtung eines Carport auf dem Grundstück Fl.Nr.: 308/8, Gemarkung Unteraltenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sand- und Sauäcker II“ der Baugrenze und der Dachneigung, wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

13

12

1

 

Gegenstimme:  Gemeinderat Herrmann.